1941 Oberhausener bekamen 2012 einen Zuschuss zur Miete – das sind 6,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Mieterschützer sind in Sorge.

Ein schlecht bezahlter Job oder eine geringe Rente und dazu ständig steigende Nebenkosten: Viele Menschen mit niedrigem Einkommen haben Probleme, ihre Miete zu bezahlen – trotzdem bekommen immer weniger Bürger Wohngeld. Im vergangenen Jahr haben laut Statistischem Landesamt 1941 Oberhausener einen solchen Zuschuss zur Miete erhalten – im Jahr 2011 waren es noch 2072 Bürger. Das ist ein Rückgang um 6,3 Prozent. Mieterschützer sind deshalb in Sorge.

Gesetz wurde geändert

„Viele Antragsteller haben seit Mitte 2011 keinen Anspruch mehr auf Wohngeld“, so Frank Bohnes vom städtischen Bürgerservice. Grund sei die Novelle des Wohngeldgesetzes im April 2011, wonach keine Unterstützung für Heizkosten mehr gezahlt wird. Das kann dazu führen, dass das Wohngeld 20 bis 30 Euro geringer ausfällt – oder sogar der Anspruch auf einen Zuschuss ganz entfällt.

Zuschuss für Bedürftige

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur monatlichen Miete oder zur Belastung für ein selbst bewohntes Eigenheim. Es wird – bei Bedürftigkeit – zumeist für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt und kann dann immer wieder erneut beantragt werden.

Empfänger von Sozialleistungen haben keinen Anspruch auf Wohngeld.

Zudem hätten früher Kinder, deren Eltern Hartz IV bezogen, die aber selbst keine Leistungen erhielten, einen Anspruch auf ein anteiliges Wohngeld gehabt. Inzwischen muss das Kinderwohngeld nicht mehr zusätzlich zu den Sozialleistungen beantragt werden. „Es hat also eigentlich nur eine Verschiebung beziehungsweise Umschichtung stattgefunden“, erklärt Bohnes. In einigen Fällen profitierten die Bürger von dieser Regelung, da die Leistungen der Eltern nicht reduziert werden und unter dem Strich ein höherer Betrag stehe.

Durchschnittlich erhalten Bürger in Oberhausen 106 Euro Wohngeld, das sind zwei Euro weniger als im Vorjahr. „Die Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab.“ Unter anderem richte sie sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens und der zu berücksichtigenden Miete. „Der Zuschuss wird individuell berechnet.“

Hohe Wohnkostenbelatung

Der Deutsche Mieterbund fordert bereits seit längerem eine Erhöhung des Wohngeldes um 10 Prozent, die Anhebung der Einkommensgrenzen und die erneute Berücksichtigung der Energiekosten: „Es kann nicht sein, dass für einkommensschwächere Haushalte mit einem Haushaltsnettoeinkommen bis 1300 Euro die Wohnkostenbelastung mittlerweile auf über 45 Prozent geklettert ist, gleichzeitig aber die Zahl der Wohngeldempfänger zurückgeht und die Wohngeldansprüche sinken.“