Haushalte mit niedrigem Familieneinkommen haben eventuell Anspruch auf Wohngeld. Damit soll ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglicht werden. Wer unverbindlich und schnell prüfen möchte, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann kostenlos den jederzeit verfügbaren Wohngeldrechner im Internet nutzen, den die Landesbehörde Information und Technik NRW entwickelt hat.
Nach Eingabe der erforderlichen Daten kann der voraussichtliche Wohngeldzuschuss berechnet werden. Ab sofort steht der Wohngeldrechner zusätzlich auch als barrierefreie Version zur Verfügung: Texte können stufenlos an die gewünschte Größe angepasst oder von speziellen Programmen vorgelesen werden, und die Bedienung ist durchgängig nur mit der Tastatur möglich. Auch ausfüllbare Wohngeldanträge und die entsprechenden Anlagen stehen zum Download bereit.
Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter einer Wohnung oder eines Hauses) oder als Lastenzuschuss (für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung) gewährt. Der Wohngeldrechner ersetzt nicht den Antrag auf Wohngeld, sondern bietet nur eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlichen Zuschüsse. Um den tatsächlichen Wohngeldanspruch geltend zu machen, muss ein schriftlicher Antrag (einschließlich der erforderlichen Unterlagen) bei der zuständigen Wohngeldstelle gestellt werden.
Den Wohngeldrechner finden Interessierte im Internet unter der folgenden Adresse: www.wohngeldrechner.nrw.de.