München. Niemand macht sich gerne Gedanken um das eigene Ableben. Doch gerade Ehepartner mit Kindern, die eine Immobilie besitzen, sollten ihr Erbe unbedingt in einem Testament regeln. Nicht selten kommt es sonst - auch ohne bösen Willen - zu einem Streit zwischen den Familienangehörigen.

Erben macht schnell Ärger - erst recht, wenn es ums Haus der Familie geht. Paare, die mit ihren Kindern in einer Immobilie wohnen, die ihnen gehört, sollten dem Problem vorbeugen: "Den Ehepartnern ist unbedingt zu raten, sich gegenseitig im Testament als Alleinerben einzusetzen oder auf anderem Weg sicherzustellen, dass der überlebende Ehegatte Alleineigentümer der Immobilie wird", sagte Paul Grötsch, Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht in München.

Es sei ein verbreiteter Irrtum zu glauben, dass der eine Ehepartner alles erbt, wenn der andere stirbt. Das sei nicht so. Erbrechtlich kann die Situation sogar ziemlich kompliziert werden. Ein Beispiel: Ein Ehepaar, das keinen Ehevertrag geschlossen hat, hat gemeinsam eine Immobilie und ein Kind. Beim Tod eines Ehegatten passiert Folgendes: Dessen Anteil an der Immobilie erben der überlebende Ehegatte und das Kind je zur Hälfte. Bei drei Kindern erbt der Elternteil ebenso eine Hälfte, jedes Kind jeweils ein Sechstel. "Man muss bedenken, dass dann auch die Kinder mit im Grundbuch stehen." In der Regel ist die Situation einfacher, wenn die Mutter oder der Vater die Immobilie zunächst alleine erben - und die Kinder erst dann zum Zug kommen, wenn auch der zweite Elternteil gestorben ist.

Kinder können auf Teilungsversteigerung bestehen

Denn möglicherweise möchte der Elternteil weiterhin in dem Haus oder der Wohnung bleiben - die Kinder wollen aber ebenfalls von ihrem Erbe profitieren. Wenn Mutter oder Vater nicht genug Geld haben, um sie auszuzahlen, könnten die Kinder auf einer sogenannten Teilungsversteigerung bestehen.

"Das ist das Druckmittel, das die Erben in dieser Situation haben", sagte Grötsch. "Und das führt oft zu erheblichem Streit." Manchmal ohne bösen Willen. "Es kann ja sein, dass eines der Kinder aus wirtschaftlicher Not gezwungen ist, die Immobilie zu versilbern." Es komme zwar nur selten zur Versteigerung. "Aber es sind eben nicht alle Familien so heil, dass sich die Erben einigen und die Mutter oder den Vater dort wohnen lassen."

Ehegatten sollten zu Lebzeiten ein Testament abfassen

Erben ein Elternteil und mehrere Kinder das Haus oder die Wohnung, könnten die Kinder ihre Erbanteile zwar freiwillig auf die Mutter übertragen. "Aber das ist nicht unbedingt geschickt", warnte Grötsch. "Denn je nach Vermögenssituation kann dann Schenkungsteuer anfallen." Eine andere Variante sei, dass die Kinder explizit auf eine Teilungsversteigerung verzichten. Das gibt dem Elternteil die Sicherheit, nicht doch irgendwann ausziehen zu müssen, weil eines der Kinder Geld braucht.

Um diese Abhängigkeit des Elternteiles von seinen Kindern zu vermeiden, sollten die Ehegatten zu Lebzeiten beider ein Testament abfassen. In vielen Fällen ist das Berliner Testament sinnvoll: Darin setzen sich Ehepartner gegenseitig als Erben ein, Erben des länger lebenden Ehegatten werden die gemeinsamen Kinder. (dpa)