Berlin. Nach dem Tod eines Internet-Nutzers werden nicht automatisch seine Verträge von E-Mail-Accounts, Onlinekonten oder Homepages gelöscht. Die Rechte werden auf die Erben übertragen. Diese scheitern aber oft an der Nachlass-Verwaltung, da sie die Passwörter nicht kennen.

Der Umgang mit dem digitalen Nachlass Verstorbener ist für viele Erben Neuland. Die meisten Verträge über E-Mail-Accounts, Onlinekonten und Homepages enden nicht automatisch mit dem Tod des Nutzers, sondern gehen auf die Erben über, wie die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer April-Ausgabe erläutert. Die Sichtung der digitalen Erbschaft erweise sich jedoch häufig als schwierig. Wenn der Erbe die Passwörter nicht kennt, könne er die Nutzerkonten nicht selbstständig einsehen und löschen.

Laut "Finanztest" ist die Situation rechtlich noch nicht eindeutig geregelt. Manche Anbieter erlaubten unter strengen Voraussetzungen den Zugriff auf das elektronische Postfach, andere löschten nach einem offiziellen Nachweis wie der Sterbeurkunde alle Daten, also das Nutzerkonto und damit auch alle Inhalte wie E-Mails und Bilder.

Dienstleister erledigen digitale Nachlassverwaltung

Weil es so schwierig sei, den digitalen Nachlass zu sichten, gebe es inzwischen Dienstleister, die den Hinterbliebenen anbieten, diesen Teil der Erbschaft zu sortieren. Dieser Service koste ab 139 Euro und setze voraus, dass die Hinterbliebenen den Computer einsenden. Wer seinen Erben Arbeit und Kosten ersparen möchte, dem raten die Experten, den digitalen Nachlass am besten in einem Testament zu regeln und die Zugangsdaten beim Notar zu hinterlegen. (dapd)