Berlin. Es kann nicht schaden, wenn sich Mietinteressierte vor Vertragsabschluss ein bisschen im Umfeld ihres künftigen Heimes umsehen. Steht dort ein Bauzaun, müssen sie mit Baulärm rechnen. Damit fällt eine Mietminderung wegen Lärm und Dreck automatisch weg - jedenfalls für die heraufziehenden Arbeiten.

Bei der Besichtigung einer Wohnung oder eines Hauses sollten sich Mieter auch in der direkten Nachbarschaft gut umsehen. Steht etwa auf dem Nachbargrundstück ein Bauzaun, ist absehbar, dass dort bald Bauarbeiten beginnen. Daher ist dann später keine Mietminderung wegen Baulärms möglich, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 201/12).

In dem Fall hatten Mieter ein Reihenhaus in ruhiger Lage gemietet, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin (Heft 8/2013).

Lärm und Staubentwicklung

Zum Zeitpunkt des Einzugs stand auf dem Nachbargrundstück ein Bauzaun. Und tatsächlich: Einige Monate wurde dort gebaut. Die Mieter minderten daher die Miete wegen des Lärms und der Staubentwicklung. Der Vermieter wollte das allerdings nicht akzeptieren.

Vor dem Landgericht bekam er Recht: Ein Minderungsrecht scheide in diesem Fall aus, entschieden die Richter. Durch den Bauzaun hätten die Mieter erkennen können, dass künftige Bauarbeiten mit den entsprechenden Belastungen stattfinden würden. (dpa/tmn) -