Berlin. Eine einzige asbesthaltige kaputte Fliese reicht aus, um die Miete zu mindern. Denn durch den Riss könne das gesundheitsgefährdende Asbest freigesetzt werden, so das Landgericht Berlin. Wenn die Mieter nicht gerade durch schwere Möbel solche Risse selbst verursachen, dürfen sie die Miete auf jeden Fall mindern.

Bewohner können wegen einer einzigen asbesthaltigen kaputten Fliese die Miete mindern. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 419/10). Durch den Riss in der Fliese könne das gesundheitsgefährdende Asbest freigesetzt werden. Daher handele es sich um einen Mangel.

Dieser berechtige die Bewohner, die Zahlungen um zehn Prozent zu mindern, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin.

Riss unter einem Regal

Geklagt hatte eine Wohnungsbesitzerin gegen ihre Mieter. Diese hatten wegen der Fliese und weiterer Mängel die Miete gekürzt. Die Frau bekam in der ersten Instanz überwiegend recht. In der Berufung urteilte das Landgericht aber, dass eine Mietminderung wegen der Gesundheitsgefahr rechtens sei.

Daran ändere auch nichts, dass der Riss unter dem Fuß eines Regals entstanden war. Haben die Bewohner den Schaden nicht durch ein besonders schweres Möbel verursacht, gelte der Riss als eine Folge des normalen Mietgebrauchs, argumentierten die Richter. (dpa)