Essen. . Beim Sperrmüll gibt es in den Städten und Gemeinden in NRW keine einheitlichen Regelungen. Das fängt bei den Kosten an und reicht bis zu der Frage, wem das, was man an den Wegesrand stellt, dann eigentlich gehört. Zehn Antworten auf die verbreitesten Irrtümer.
Irgendwann ist auch der größte Keller voll - wenn alte Möbel nicht mehr zur Einrichtung passen, der Wäscheständer rostet, der Herd kaputt ist und man zum wiederholten Mal über die Farb-, Laminat- und Tapetenreste der letzten Wohnungsrenovierung stolpert. Ab zum Sperrmüll heißt die Lösung - doch da liegt man leicht so manchem Irrtum auf.
Irrtum 1: Sobald der Sperrmüll auf der Straße steht, ist er Eigentum der Kommune
Das kann tatsächlich sein - aber nicht überall. In Duisburg etwa erklärt Silke Kersken von den Wirtschaftsbetrieben: „Sowie Sperrmüll auf der Straße steht, ist er Eigentum der Wirtschaftsbetriebe“. Ausnahme: Was auf einem Privatgrundstück zur Abholung aufgehäuft ist. In Hamminkeln im Kreis Wesel wiederum ist Sperrmull grundsätzlich Eigentum der Kommune, die es dann von einem Müllunternehmen abholen lässt, und zwar sobald das Sperrgut „am öffentlichen Verkehrsraum“ abgestellt ist – also auch auf Privatgrundstücken, heißt es in der dortigen Abfallsatzung.
Anders in Düsseldorf: In der Landeshauptstadt bleibt Sperrmüll im Besitz des Eigentümers, bis er vom Personal des örtlichen Abfallunternehmens Awista in die Hände genommen wird. Auch in Essen ist Sperrmüll bis zur Abholung "Eigentum des Absenders".
Generell gilt: Details sind je nach Kommune unterschiedlich und jeweils in der örtlichen „Abfallsatzung“ geregelt.
Irrtum 2: Sperrmüll darf man in unbegrenzter Menge an den Straßenrand stellen
Nein, das soll man nicht. Aber auch hier gilt: jede Kommune hat ihre eigenen Regelungen, wieviel man auf einen Schlag abgeben darf.
Die Entsorgungsbetriebe Essen zum Beispiel entsorgen nur "haushaltsübliche Mengen", sagt Mitarbeiter Rolf Friesewinkel. Bei den Dortmunder Entsorgungsbetrieben sollte man insgesamt „nicht mehr als eine Zimmereinrichtung“ zur Abholung aufhäufen – und zwar nur „bewegliche Möbelgegenstände“, wie Couch, Tisch oder Stuhl. Teppiche gelten als Sperrgut. Sie müssen gerollt auf die Abholung warten - nicht nur in Dortmund.
In Düsseldorf gibt’s Maßangaben: Einzel-Gegenstände sollten nicht länger als zwei Meter und breiter als 1,40 Meter sein – die Sperrmüllleute müssen die Gegenstände ja tragen können. Insgesamt dürfen dort pro Anmeldung nicht mehr als zwei Kubikmeter Sperrmüll am Straßenrand stehen – was grob gesagt ebenfalls einer „Zimmereinrichtung“ entspricht.
Luxus pur herrscht in diesem Punkt zum Beispiel im sauerländischen Hallenberg: „Mengengrenzen haben wir bei Sperrmüll nicht“, sagt Gabriele Mause in der Stadtverwaltung. In Hamminkeln am Niederrhein wiederum sind „haushaltsübliche Mengen“ erlaubt, das können aber durchaus auch die Möbel von zwei bis drei Zimmern auf einen Schlag sein. Aber: „Wohnungsentrümpelungen und Haushaltsauflösungen sind beim Sperrgut bei uns nicht erlaubt“, sagt Abfallberater Thomas Michaelis.
Irrtum 3: Sperrmüll darf schon zwei Tage vor der Abholung auf der Straße stehen
Das scheinen immer wieder Leute zu glauben. Stimmt aber nicht. Werner Görtz, der Umweltamtsleiter in Düsseldorf, bringt es auf diese Formel: Sperrmüll ist aufzustellen, und zwar: „um 6 Uhr morgens, zu ebener Erde und leicht erreichbar“. Eine Regel, die so gut wie überall gilt – und so gut wie überall hält sich niemand daran.
Was die Uhrzeit angeht, hat sich in Düsseldorf daher eine etwas abweichende Regel etabliert: Ab 20 Uhr am Vorabend des Abholtages kann Sperrmüll bereits zur Abholung vor’s Haus gestellt werden, sagt Görtz: „Es sollte aber nicht bereits einen oder mehrere Tage dort liegen“. Auch in Essen bitten der Entsorgungsbetrieb die Bürger, "längere Lagerzeiten" zu vermeiden: frühestens ab 18 Uhr des Vortages darf dort der Sperrmüll auf die Straße.
Wer sich nicht dran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, aber geahndet wird das so gut wie nicht. Örtliche Ordnungsämter haben mittlerweile Übung darin, aus derartigem Müll Informationen über die Verursacher zu sammeln. In der Regel aber, so ist es in vielen Behörden zu hören, hat eine Müllecke selten Konsequenzen für die Verursacher.
Irrtum 4: Wer Sperrmüll an die Straße stellt, haftet nicht für Schäden
"Sperrmüll muss verkehrssicher gelagert werden", sagt Rolf Friesewinkel in Essen, wo der Absender bis zur Abholung verantwortlich ist für seinen Müll. Doch selbst wenn das Sperrgut laut örtlicher Satzung mit dem Abstellen im oder am öffentlichen Raum bereits in den Besitz der örtlichen Kommune übergeht, heißt das nicht, dass man als Absender dann fein raus ist. Wenn der Wind Schrankbretter umwirft und dadurch ein parkendes Auto beschädigt wird, ist der verantwortlich, der es so hingestellt hat. Und wenn Sperrmüll-Sammler ein Chaos hinterlassen, zieht man auch meist den Kürzeren: Rausreden hilft jedenfall wenig, weil viele Kommunen bei der Anmeldung genau erfasst haben wollen, was man an Sperrgut abholen lässt.
Irrtum 5: Tapetenreste, Farben, Bauschutt sind auch Sperrmüll
Die Sperrmüllabfuhr findet immer wieder alte Farbeimer oder Müllsäcke mit Renovierungs-Resten aufgehäuft - oder Autoteile, Alt-Parkett oder angemüllte Heizkörper – aber: Malerfarben, Lacke oder Autoteile sind Sondermüll und gehören auf den Wertstoffhof. Auch Bauschutt gehört nicht auf den Sperrmüll und wird in der Regel nicht abtransportiert. Tapetenreste und Teppichreste sind ebenfalls nichts für die Sperrmüll-Abfuhr. Sie wiederum dürfen jedoch in der Restmülltonne entsorgt werden.
Die graue Tonne ist ein guter Maßstab für die Antwort, was als Sperrgut zählt: „Alles, was in die Restmülltonne passt, ist kein Sperrgut“, sagt etwa Thomas Michaelis vom Amt für Abfallwirtschaft in Hamminkeln. Heißt: Wer ein Sperrholzregal so zertritt, dass es in die graue Tonne passt, kann es auch auf diesem Weg zulässig entsorgen. Ausgenommen sind Sondermüll, Gefahrstoffe und Elektroschrott, natürlich.
Örtliche Unterschiede gibt es aber auch bei Gefahrstoffen: Neonröhren beispielsweise zählen mittlerweile zum Elektroschrott, werden deshalb vielfach von der Sperrmüllabfuhr abgeholt. In Hamminkeln aber zählt man Neonröhren weiterhin zum „Problemstoff“ - weil sie quecksilberhaltig sind. Damit sie nicht im Sperrmüll landen und dabei kaputt gehen, kann man sie kostenlos bei der Schadstoffannahme abgeben. Details sollte man deshalb stets vor Ort erfragen.
Irrtum 6: Wenn der Nachbar Sperrmüll angemeldet hat, kann man ruhig was dazu stellen
„Ein bisschen was geht immer“ – denken Sie das auch? Ist aber nicht richtig. Die meisten Kommunen in NRW verlangen, dass Sperrmüll angemeldet wird - und das möglichst detailliert. Damit die Logistik funktioniert. Müllautos fahren durchgeplante Touren, müssen pro Tag zig Straßen abgrasen und sind trotz mächtiger Müllpresse im Heck nicht unbegrenzt beladbar, müssen also immer wieder die Tour Richtung Müllverbrennung unterbrechen. Ein, zwei Bretter mögen da noch durchgehen, aber wenn sich das auf der Mülltour häuft oder der flugs aus dem Keller geholte olle Küchenschrank, die vom Speicher gezauberte alte Couch („Hauptsache weg“) noch dazu kommen, sollte der Sperrmüll angemeldet werden. In manchen Kommunen weist man zudem darauf hin, dass auch der Inhalt von Kartons einzeln im Detail anzugeben sei.
Die Wege zur Anmeldung sind verschieden: Manche Kommunen bieten ein Online-Formular, andere verlangen spezielle Postkarten. Oft reicht auch ein Anruf.
„Im Prinzip kann man bei uns alle vier Wochen Sperrmüll anmelden“, heißt es bei der städtischen Abfallentsorgung Awista in Düsseldorf. Und wenn mehr als angemeldet an der Straße steht? „Dann sind wir kulant“, heißt: die Mitarbeiter räumen ein. Auch in Duisburg geben sich die Entsorgungsbetriebe großzügig: „Wir nehmen’s mit“, sagt Silke Kersken von den Wirtschaftsbetrieben. Besser freilich wäre, wenn Bürger die Möglichkeit nutzten, „Gegenstände vor dem Termin der Abholung bei uns noch nachzutragen.“
Irrtum 7: Jeder darf sich aus dem Sperrmüll bedienen
Nein, wildes Sammeln ist sogar verboten. Wer seine Studentenbude mit Möbeln vom Sperrmüll bestückt, begeht genaugenommen Diebstahl, gibt Thomas Michaelis in Hamminkeln zu bedenken. Zum einen – siehe oben – weil die Möbel bereits dem örtlichen Abfallunternehmen gehören, sobald sie auf der Straße stehen. Oder weil der Eigentümer noch immer verantwortlich ist, bis die Sperrgutabfuhr kommt. In Essen wiederum ist man großzügiger: Wenn der "private Verwertungsgedanke" den Sperrmüllsammler treibt, muss man in Essen nichts befürchten, heißt es beim Entsorgungsbetrieb.
Fakt aber ist: Sperrguthaufen sind kein ‚Niemandsland’ und auch nie ‚herrenlos’, was sogar vor Gericht enden kann.
Ein Beschäftigter eines Abfallunternehmens hätte nach dem Griff zu einem Stück Sperrmüll vor ein paar Jahren sogar fast seinen Job verloren. Der Familienvater hatte im Altpapier ein Kinderreisebett entdeckt und mitgenommen. Das Arbeitsgericht Mannheim wendete die außerordentliche fristlose Kündigung des Mannes durch seinen Arbeitgeber letztlich ab. Der Richter konstatierte zwar einen Diebstahl und damit tatsächlich einen Grund zur Kündigung. Letztlich sei das Streitobjekt aber wertlos gewesen und kein Argument für eine Kündigung.
Wer etwas mitnehmen will, sollte im Zweifel immer vor Ort fragen - sofern es sich um Mobiliar handelt, wird die Mitnahme in den Kommunen meist toleriert - wenn man nicht ein Schlachtfeld hinterlässt. Denn: Durchwühlte Sperrmüll-Haufen ziehen den Abtransport in die Länge. Und die „bandenmäßige Sperrgutfledderei“ – in den Abfallämtern spricht man mittlerweile sogar von Sperrmüllraub – ist aus Sicht der Kommunen alles andere als ein Kavaliersdelikt - wenn es sich um Wertstoffe handelt. Mehr dazu im nächsten Abschnitt
Irrtum 8: Alte Kühlschränke, Fernseher - damit tut man Schrottsammlern was Gutes
Bitte nicht! Ausgediente Elektrogeräte müssen der Kommune überlassen werden. In Sachen Alt-Herd, Waschmaschine, TV-Geräte und Co. riskiert man gar eine Strafe, wenn man als Schrottsammler, Klüngelskerl oder ähnlich alte Elektrogeräte einsammelt oder sie ihnen überlässt. Schrottsammler etwa brauchen einen Gewerbeschein und diverse Genehmigungen von den Behörden, vor allem mit Blick auf ein umweltgerechtes Recycling – das gilt bundesweit.
Grundlage dafür ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, bzw. das dazu gehörende Elektrogesetz. Dort ist festgeschrieben, dass Elektrogeräte bundesweit kostenfrei abgegeben werden können. Das heißt, sie werden beim Sperrmüll abgeholt oder können in Wertstoffhöfen ohne Gebühren abgegeben werden. Den Kommunen liefern ausgediente Elektrogeräte zunehmend „wichtige Erlöse“, sagt Silke Kersken von den Duisburger Wirtschaftsbetrieben.
"Bundesweit wandern heute rund 142.000 Tonnen Elektrokleingeräte in den Restabfall. Anstatt die Geräte zu recyceln, werfen wir sie einfach weg und verbrennen sie", beklagt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. Die Schrottpreise steigen und in Alt-Elektronik stecken wertvolle Rohstoffe wie Platin oder Gold, die recycelt werden können. Aber es sind auch Umweltgifte drin. Vor allem deshalb mahnt Werner Görtz, Leiter des Düsseldorfer Umweltamtes, dass man Alte E-Geräte „nicht einfach irgendwelchen Leuten in die Hand gibt“: Kühlschränke etwa „müssen fachgerecht entsorgt werden“, sagt Görtz.
Städte wie Krefeld oder Viersen haben gar Kampagnen gestartet, um ihre Bürger für das Thema zu sensibilisieren. Auch die Stadt Hamminkeln plant im kommenden Jahr Aktionen, sagt Thomas Michaelis: „Oft genug wird ein E-Gerät dann unsachgemäß ausgeschlachtet und der Rest in den nächsten Graben geworfen“. Problematisch ist vor allem die illegale Entsorgung von Kühlgeräten. Fledderer konzentrierten sich dabei auf den Kompressor, der „einfach abgeknipst wird“ – Problem: „Dabei tritt die Kühlflüssigkeit aus, oftmals mit treibhausschädigenden Stoffen“ (FCKW). Für die Stadt Hamminkeln der Grund, die Sperrgutabfuhr-Termine nicht mehr öffentlich anzukündigen. „Das hat den Sperrmüllraub aber nur wenig eingedämmt“, sagt Michaelis: „Die Profis haben schnell raus, wo es was zu holen gibt“.
Irrtum 9: Sperrmüll ist gratis - überall
Nein, schön wär’s. In vielen Kommunen in NRW ist die Sperrgut-Abholung kostenlos, in manchen kostet sie Geld. Die Höhe der Sperrmüll-Gebühren ist unterschiedlich. Bei Elektrogeräten etwa lässt sich die Stadt Dortmund die Abholung extra bezahlen und kassiert 20 Euro je Gerät. Wer Elektrogeräte in Dortmund selbst zum Recyclinghof wuchtet, zahlt dagegen nichts; so sieht es ja auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor.
Ansonsten kostet die Abholung von Sperrgut pauschal 20 Euro in Dortmund, die an Ort und Stelle beim Fahrer des Müllwagens zu bezahlen sind. Zum Vergleich: In Herne kostet die Sperrmüllabholung 25 Euro. Sperrgut abgeben im Recyclinghof kostet 5 Euro. In Düsseldorf ist Sperrmüll bereits mit den Müllgebühren gedeckt. Die Abholung - bitte anmelden - ist für die Bürger kostenlos. Anders in Bochum: Dort ist pro Jahr nur eine Sperrmüllanmeldung kostenlos. Duisburg, obwohl Nothaushaltgebeutelt, verlangt für Terminabsprache und Abholung nach wie vor kein Geld.
Sehr speziell ist die Praxis in Sprockhövel: Jedes Sperrmüll-Teil muss dort mit Gebührenmarken versehen werden, die man bei der Stadt bekommt: Ein Stuhl oder ein Tisch brauchen je Objekt jeweils Marken im Wert von 3 Euro, Elektrogeräte kosten 4 Euro. Tipp im Internet: Die Marken sollten erst kurz vor der Abholung an den Gegenständen befestigt werden“ – sonst sind sie weg. Und wo die Marken fehlen, wird nichts mitgenommen. In Hamminkeln kann man den Sperrmüll online gratis anmelden; per Postkarte – zu erhalten bei der Verwaltung, in Banken oder Sparkassen - kostet es wiederum zehn Euro.
Irrtum 10: Mülltrennung? Gibt’s nicht bei Sperrmüll!
Auch falsch. Recycling macht vor Sperrmüll nicht mehr halt. Das allerdings noch in eher wenigen Kommunen in NRW. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg bitten zum Beispiel mittlerweile ihre Kunden, Sperrgut zur Abholung getrennt aufzustellen – nach drei „Fraktionen“: unlackiertes Holz, Rest-Sperrmüll und Elektroschrott. „Alles wird von uns getrennt abgefahren“, sagt Silke Kersken. Auch in Essen wird mittlerweile Holz aussortiert, heißt es bei den dortigen Entsorgungsbetrieben.
Der Vorteil ist groß, erklärt Werner Görtz vom Düsseldorfer Umweltamt: Unlackiertes sauberes Holz kann im Holzkraftwerk viel billiger entsorgt werden als in der Müllverbrennungsanlage, deren Betrieb wegen notwendiger komplizierter Filter weit teurer ist.
Und wer macht den Dreck weg?
Oft ist die Sperrmüllpresse sowieso unnötig – wenn Dinge noch in gutem Zustand sind. Hilfe gibt’s im örtlichen Second-Hand-Kaufhaus und mittlerweile auch im Internet – etwa auf dem „Internet-Verschenkmarkt“.
„Viele wollen Dinge loswerden, die eigentlich zu schade sind, um sie wegzuwerfen“, hat Bernd Maibaum in seiner Zeit als Abfallberater in Niedersachsen erfahren. Entstanden ist daraus ein Verschenk-Portal im Internet, das der 53-jährige mittlerweile hauptberuflich betreibt. „Alle Inserate sind kostenlos und werden von uns vorher geprüft“, erklärt Maibaum. Das Portal sei keine Tauschplattform und auch keine regionales Ebay sondern „ein Service für Abfallwirtschaftsbetriebe“ – und Privatleute, die auch Gesuche eintragen können.
Mittlerweile haben auch Kommunen in NRW das Portal entdeckt: Auf den städtischen Seiten etwa von Dorsten, Datteln, Gladbeck, Moers, Wetter und – seit August – Duisburg, ist die Sperrmüllbörse mittlweile verlinkt; im Kreis Recklinghausen gibt es einen eigenen Tausch- und Verschenkmarkt. Etwa 300.000 Inserate pro Jahr zählt Maibaum mittlerweile auf seinem Portal. Was die Menschen über den Verschenkmarkt anbieten, seien „in der Masse gute Sachen“, sagt er: „Wir hatten sogar schon ein funktionierendes Klavier im Angebot“. Das wäre sonst in der Sperrmüllpresse gelandet.