Bonn. . Ab diesem Mittwoch haben Verbraucher mehr Rechte bei unerlaubten Werbeanrufen am Telefon. Auch die Anrufe, die durch Sprachcomputer erfolgen, sind nun ein Rechtsverstoß. Wer von derartigen Anrufen genervt wird, sollte die Bundesnetzagentur informieren.

Neuerdings können auch unerwünschte Werbeanrufe von Sprachcomputern gemeldet und geahndet werden. Möglich mache dies eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das an diesem Mittwoch, 9. Oktober, in Kraft tritt, wie die für die Verfolgung zuständige Bundesnetzagentur mitteilt. Die Behörde sei - wie auch bei unerlaubten Werbeanrufen von Menschenhand - auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen.

Wer Anrufe zu Werbezwecken (Cold Calls) ohne ausdrückliche Einwilligung bekommt, sollte der Bundesnetzagentur das Datum des Anrufs durchgeben sowie die auf dem Telefondisplay angezeigte Rufnummer, das beworbene Produkt oder die beworbene Dienstleistung und den Namen des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist. Dafür gibt es auf der Seite der Behörde ein Formular. Beschwerden sind aber auch schriftlich per Post oder per E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de möglich.

Mit der Gesetzesänderung können Cold Calls nun auch mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Bislang durfte die Bundesnetzagentur nur die für unlautere Werbeanrufe genutzte Rufnummern abschalten und gegen die schwarzen Schafe ein sogenanntes Fakturierungs- und Inkassierungsverbot aussprechen. (dpa)