Berlin. . Auf den letzten Drücker wurden im Bundesrat Gesetze für besseren Verbraucherschutz verabschiedet. Es gibt höhere Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung und Informationspflichten für Geldeintreiber. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken tritt in Kraft, sobald der Bundespräsident es unterzeichnet hat.
Die Summen, die Rechtsanwälte zum Beispiel für die Abmahnung bei illegalem Herunterladen von Musik verlangen dürfen, werden gedeckelt. Künftig darf eine Abmahnung – von besonderen Einzelfällen abgesehen – höchstens 148 Euro kosten. 2011 sind allein fast 220.000 solche Abmahnungen versandt worden, die den Kanzleien 165 Millionen Euro einbrachten – im Schnitt also fast 800 Euro pro Fall.
Wenn etwa Schadenersatzforderungen aus Urheberrechtsverletzungen eingeklagt werden, darf dies künftig nur noch am Wohnort des Beklagten geschehen. Die Forderungen müssen auch besser begründet werden. Es muss klar und deutlich erkennbar werden, wessen Rechte verletzt wurden und wie die Ansprüche zustande kommen.
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Das Anti-Abzocke-Gesetz zwingt Inkassofirmen auch zu mehr Transparenz. Künftig sieht der Schuldner auf dem Forderungsschreiben, wer das Geld tatsächlich beansprucht und wie sich die Kosten für das Inkasso zusammensetzen. Die Unternehmen dürfen dafür nur so viel verlangen wie Rechtsanwälte in vergleichbaren Fällen. Das soll den schwarzen Schafen der Branche den Anreiz zur Abzocke nehmen.
Die Koalition legt auch beim Kampf gegen illegale Werbeanrufe noch einmal nach und stopft Lücken im geltenden Recht. Bislang kamen die Betreiber von Anrufmaschinen, die Verbraucher mit Stimmen vom Band nerven, ungeschoren davon. Die Bußgelder werden überdies drastisch erhöht, von maximal 50.000 Euro auf 300.000 Euro. Zudem wird den Anbietern von Gewinnspielverträgen das Geschäft vermasselt. Telefonische Verträge müssen immer durch eine schriftliche Vereinbarung ergänzt werden.
Netzagentur setzt neue Regeln für Warteschleifen durch
Die Bundesnetzagentur geht gegen zwei Unternehmen vor, die gegen das neue Verbot kostenpflichtiger Warteschleifen verstoßen haben. Bereits gezahlte Beträge müssen Verbraucher direkt von den Firmen zurückfordern. Seit dem 1. Juni sind kostenpflichtige Warteschleifen bei Sonderrufnummern verboten. Ausnahme: wenn am Gesprächsanfang ein Festpreis für das Telefonat angesagt wird. Ob die Warteschleife kostenfrei ist oder ob für das Gespräch ein Festpreis gilt, muss zu Beginn angesagt werden.