Bad Nauheim. Verbraucher sollen künftig EU-weit auch bei gefrorenem Gemüse und Obst über die Herkunft informiert werden. Dies ist die Forderung der Verbraucherschutzminister ihrer Jahrestagung in Bad Nauheim. Verpflichtende Angaben zum Herkunftsland bestehen, anders als bei frischen Waren, derzeit nicht.
Die frischen Äpfel aus Deutschland, die Tomaten aus Italien - und die Tiefkühl-Erdbeeren? Da wissen die Konsumenten bislang in der Regel nicht, woher sie kommen. Die zuständigen Minister der Länder halten das für falsch. Sie setzten sich deshalb bei ihrer Jahreskonferenz in Bad Nauheim für Änderungen ein. "Der Verbraucher hat das Recht, auch bei Tiefkühlware die genaue Herkunft zu kennen", begründet die hessische Verbraucherministerin Lucia Puttrich (CDU) den Vorstoß.
Wie viel gefrorenes Obst und Gemüse geht in Deutschland über die Ladentheken?
Das sind nach Zahlen des Deutschen Tiefkühlinstitutes jede Menge. Der Absatz von gefrorenem Gemüse im Lebensmittelhandel lag demnach im Jahr 2012 bei 284 907 Tonnen, insgesamt (inklusive Absatz in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung) bei 474 022 Tonnen. Bei Obst (inklusive Säfte) wurden 20 157 bzw. insgesamt 68 900 Tonnen verkauft.
Wie ist derzeit die Rechtslage?
Bei frischem Obst und Gemüse steht auf der Verpackung oder an Schildchen in der Auslage das Herkunftsland. EU-Verordnungen verlangen, dass die Ware deutlich sichtbar, leserlich und in einer Weise gekennzeichnet ist, die den Verbraucher nicht in die Irre führt. Aber: Die verpflichtende Angabe zum Ursprungsland gilt nur für frisches Obst und Gemüse, nicht für das in den Tiefkühltruhen.
Was wollen die Verbraucherminister?
Die Minister treten dafür ein, dass künftig die Herkunft auf tiefgefrorenem Obst und Gemüse angegeben wird. Die Initiative angestoßen hat das Land Hessen, das in diesem Jahr den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz führt. Im Antrag heißt es unter anderem: Die Verbraucherminister und -senatoren "sprechen sich für die zügige Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von tiefgefrorenem Obst und Gemüse in Fertigpackungen aus". Und: Das Bundesverbraucherschutzministerium "wird gebeten, sich auf europäischer Ebene für eine zeitnahe Umsetzung dieser Forderung einzusetzen".
Wann wird die Länderkennung auf den Packungen stehen?
Das kann noch dauern. Erst einmal ist der Bund am Zug: Er soll sich auf EU-Ebene für die verpflichtende Länderkennzeichnung einsetzen. Wann der Tiefkühl-Aspekt in der entsprechenden Verordnung dann einfließt, ist noch unklar.
Was sagen Verbraucherschützer?
Die Verbraucherzentrale (Bundesverband) begrüßt es, dass die Minister sich für eine Herkunftskennzeichnung für eisiges Obst und Gemüse ausgesprochen haben. Aber das sei noch nicht genug. Nötig sei eine generelle Kennzeichnung, woher die Lebensmittel stammen, egal ob tiefgekühlt oder auf andere Weise weiterverarbeitet. Denn wo das Produkt herkommt, ist für viele Verbraucher mit kaufentscheidend, betont die Zentrale. (dpa)