Düsseldorf. . Obst und Gemüse sind vielfach falsch ausgezeichnet. Oft stimmt das Herkunftsland nicht. Dabei ist eine genaue Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Herkunft von Obst und Gemüse bleibt für Verbraucher beim Einkaufen oft im Dunkeln. Denn acht von zehn Händlern verstoßen gegen die vorgeschriebene Kennzeichnung des Ursprungslandes. Das ist das Ergebnis einer am Montag veröffentlichten Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Verbraucher, die etwa um schadstoffbelastete Paprika aus Spanien oder weit gereiste Kiwis aus Neuseeland einen Bogen machen wollten, hätten deshalb oft das Nachsehen, kritisierten die Düsseldorfer Experten.
Die Verbraucherschützer überprüften bei ihrer Untersuchung insgesamt 88 Obst- und Gemüsestände in Supermärkten, bei Discountern, in Bio-Läden und auf Wochenmärkten in vier nordrhein-westfälischen Städten. Fünf Mängel pro Händler fielen ihnen im Schnitt bei ihrem Check auf. Am häufigsten, nämlich bei 284 Obst- und Gemüseangeboten, war keine Herkunftskennzeichnung – weder auf einem Schild noch auf der Ware – zu finden.
Abstammung unklar
In insgesamt 62 Fällen ließ sich die Abstammung von Äpfeln, Birnen und Co. nicht feststellen, da auf dem Hinweisschild ein anderes Ursprungsland als auf der Ware angegeben war. Kopfzerbrechen bereitete den Testern aber auch, dass auf einem Hinweisschild gleich mehrere Export-Länder prangten (26 Mal), Länderkennzeichnungen in fremder Sprache (15 Mal) oder mit unbekannten Abkürzungen (vier Mal) versehen waren.
„Verbraucher haben ein Recht auf eine exakte Angabe der Herkunft. Nur so können sie eine für sie richtige Kaufentscheidung treffen“, rügte Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die nachlässige Praxis des Handels. Bei Obst- und Gemüsesorten sei die Herkunftsangabe – bis auf einige Ausnahmen – gesetzlich vorgeschrieben. Der Verbraucherschützer forderte den Handel auf, für eine einwandfreie Präsentation des Sortiments zu sorgen. (