Hamm. Die Zinswetten der früheren WestLB beschäftigen weiter die Gerichte. Seit Mittwoch stehen sich in zweiter Instanz die Städte Kamen und Bergkamen sowie der Kreis Unna und die WestLB-Rechtsnachfolgerin, die Erste Abwicklungsanstalt, gegenüber. Zeugenaussagen sollen ein viertes Verfahren ankoppeln.

Vor Urteilen im Streit um umstrittene Wetten auf Zinsgeschäfte der ehemaligen WestLB will das Oberlandesgericht Hamm Zeugen vernehmen. In einer ersten von drei mündlichen Verhandlungen am Mittwoch kündigte der auf Bankgeschäfte spezialisierte 31. Zivilsenat an, die Frage nach einer Verjährung zu einem späteren Zeitpunkt durch Aussagen von Bankberatern klären zu wollen.

In der zweiten Instanz stehen sich seit Mittwoch die Städte Kamen und Bergkamen sowie der Kreis Unna und die WestLB-Rechtsnachfolgerin, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA), gegenüber. Das Gericht will mit den Zeugenaussagen ein viertes Verfahren mit Beteiligung des Kreises Höxter ankoppeln.

In der ersten Instanz hatte das Dortmunder Landgericht den Kommunen zum Teil recht gegeben und von sittenwidrigen Geschäften gesprochen. Dem widersprach das OLG allerdings in einer ersten Einschätzung. Die Richter äußerten in Richtung der Kommune Bergkamen ihr Unverständnis über die abgeschlossenen Verträge mit zum Teil unbegrenzten Risiken. Bei den Geschäften der ehemaligen WestLB kritisierten die Richter Verstöße gegen grundsätzliche Aufklärungspflichten. Die Kommunen hätten so keine eigenständige Anlageentscheidung treffen können und so Verluste in zum Teil zweistelliger Millionenhöhe erlitten. (dpa)