Berlin. Die Deutsche Bahn hat in der Vergangenheit in noch größerem Ausmaß Mitarbeiterdaten erfasst als bislang bekannt. Neben Unternehmen wie der Deutschen Post und Lidl sammelte auch der Staatskonzern illegal krankheitsbezogene Daten von Mitarbeitern. Datenschützer fordern Aufklärung.
Die Deutsche Bahn hat brisante Gesundheitsdaten ihrer Mitarbeiter gesammelt. Bei der Sicherheitstochter des Konzerns seien Listen mit krankheitsbezogenen Daten der Beschäftigten geführt worden, teilte der Konzern am Dienstag in Berlin mit. Das Unternehmen will sich von den verantwortlichen Mitarbeitern nun trennen.
Der Bahn-Vorstand erhielt den Angaben aus dem Konzern zufolge zunächst interne Hinweise darauf, dass die Listen bei den Regionalbereichen von DB Sicherheit geführt und die Daten innerhalb des Konzerns weitergegeben wurden. Eine externe Untersuchung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, die schon bisher die Datenaffäre bei der Bahn geprüft hat, haben den Verdacht schließlich bestätigt.
Personelle Konsequenzen
Kritisch war demnach, dass es sich nicht um arbeitsplatzspezifische Daten handelte. So dürfen Unternehmen etwa Daten über Krankheiten sammeln, wenn diese offenbar direkt mit der Arbeit der Betroffenen in Verbindung stehen. Dies war bei der Bahn aber nicht der Fall, vielmehr handelte es sich den Angaben zufolge um Gesundheitsdaten allgemeiner Natur. Die Mitarbeiter von DB Sicherheit sind unter anderem für die Bewachung von Bahnhöfen und die Sicherheit in den Zügen verantwortlich.
Der Konzernvorstand habe daher sofort personelle Konsequenzen gezogen und werde sich von den entsprechenden Mitarbeitern trennen, erklärte die Bahn. Auch habe das Unternehmen bereits die notwendigen organisatorischen Maßnahmen eingeleitet, damit sich der Vorfall nicht wiederholen könne.
Die Bahn steht seit Monaten aufgrund ihrer Datenaffäre in der Kritik. Der Konzern hatte im Kampf gegen Korruption im eigenen Haus seine Mitarbeiter systematisch überprüft und überwacht. Dabei machten sich nach Erkenntnissen der Ermittler Mitarbeiter der Konzernsicherheit und der für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Konzernrevision teils auch strafbar. Zudem verstießen sie gegen das Datenschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, Konzernrichtlinien und die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer.(afp)