Berlin. . Kleinanleger sollen künftig besser vor hochriskanten und unseriösen Finanzprodukten geschützt werden. Dazu planen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) schärfere Regeln auf dem „Grauen Kapitalmarkt“. Verbraucherschützer sind aber skeptisch.
Es ist vor allem eine Konsequenz aus der Pleite von Prokon, dem großen Finanzierer von Windparks. Knapp 75.000 Anleger hatten – gelockt durch hohe Renditen und dem Versprechen, der Umwelt Gutes zu tun – ihr Geld in die Firma gesteckt. Insgesamt 1,4 Milliarden Euro. Was sie davon zurückbekommen, ist ungewiss. Nun versprechen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein SPD-Kollege aus dem Verbraucherressort, Heiko Maas, die Anleger besser zu schützen.
Am Donnerstag haben die beiden ein „Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern“ vorgestellt. Im Einzelnen heißt das: Verbraucher sollen bessere Informationen bekommen, damit sie klüger entscheiden können, wo das eigene Vermögen gut angelegt ist.
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In den Verkaufsprospekten müsse künftig etwa die Fälligkeit bereits in Umlauf gebrachter, noch laufender Vermögensanlagen“ angegeben werden. Das heißt: Die Anbieter müssen offen legen, wie viel Geld sie von Anlegern bekommen haben und wann sie es zurück zahlen müssen – damit ihre wirtschaftliche Grundlage klarer wird.
Prospekt verlierte Gültigkeit
Die Gültigkeit der Prospekte wird zudem auf maximal zwölf Monate beschränkt, damit die Angaben nicht völlig veraltet sind. Droht eine Insolvenz, so muss das Unternehmen dies in einem Nachtrag aufnehmen. Ist der Vertrieb bereits abgeschlossen, müssen Anbieter während der Restlaufzeit sogenannte Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlichen, etwa wenn sich Probleme mit Zins- oder Rückzahlungen der Anlage ergeben.
Zudem soll die Werbung eingeschränkt werden. Prokon warb sogar in der U-Bahn mit nahezu risikolosen Renditen von sechs Prozent. Prokon gab Genussscheine aus, die mit hohen Risiken verbunden sind. Denn sie sind eine Mischform von Anleihe und Aktie. Die Inhaber werden quasi am Unternehmen beteiligt. Macht es Verluste, sinkt der Rückzahlungswert.
Werbung für Finanzprodukte eingeschränkt
Demnächst wird die „Zulässigkeit von Werbung für Vermögensanlagen grundsätzlich auf solche Medien beschränkt, deren Schwerpunkt auf der Darstellung von wirtschaftlichen Sachverhalten liegt und bei deren Leserschaft somit ein gewisses Maß an Vorkenntnissen vorausgesetzt werden kann“.
Das heiße nicht, dass nur noch in der FAZ Anzeigen erscheinen dürften, so Schäuble. Die Werbung für Kapitalanlage auf Großplakaten, Litfasssäulen oder in Bus und Bahn soll aber untersagt sein. Die Finanzaufsicht Bafin soll zudem „Warnhinweise“ und „Vertriebsverbote“ verhängen können. Die Kriterien dafür sind noch nicht definiert. Maas sagte, Prokon „könnte so nicht mehr vorkommen“.
Verbraucherschützer sind skeptisch
„Das glaube ich nicht“, sagt indes Ariane Lauenburg. Sie ist Expertin bei Finanztest für den Grauen Kapitalmarkt, auf dem Firmen wie Prokon ihr Geld einsammeln. Die Zeitschrift hatte früh vor den Prokon-Versprechen gewarnt. Lauenburg sagt: „Ad-hoc-Meldungen oder aktualisierte Prospekte helfen vor allem den Experten, etwa den Rechtsanwälten.“ Der Laie könne sie aber oft gar nicht verstehen. Lauenburg sieht nur eine Lösung: „Graumarktprodukte für Kleinanleger verbieten.“ Doch dazu werden sich die Minister nicht durchringen. Der Staat könne dem Bürger nicht die gesamte Verantwortung nehmen.