Essen. . Wenn es um die Vorstandsgehälter geht, spielen die Aufsichtsräte in Deutschland eine entscheidende Rolle. Aber auch die Anleger können Einfluss nehmen. Die Macht eines Kleinaktionärs ist allerdings begrenzt.

Die Schweizer haben entschieden, dass künftig die Aktionäre die Löhne der Top-Manager festlegen sollen. Hat das Votum Vorbildcharakter für Deutschland?

Worum geht es?

In der Schweiz sollen Anteilseigner börsennotierter Unternehmen künftig jedes Jahr über die Vergütung des Managements abstimmen. Bislang bestimmt der Verwaltungsrat – eine Mischung aus dem deutschen Vorstand und Aufsichtsrat – die Gehälter. In der Schweiz sind künftig zudem Antritts- und Abgangszahlungen für Manager verboten. Bei Verstößen drohen Managern hohe Geldbußen und Freiheitsstrafen.

Wie kam es zu der Entscheidung?

Für Empörung hatte gesorgt, dass der scheidende Präsident des Pharmakonzerns Novartis, Daniel Vasella, eine Abfindung von rund 58 Millionen Euro erhalten sollte, wenn er sechs Jahre lang nicht für die Konkurrenz arbeitet. Eine wichtige Rolle bei der Vertragsgestaltung hat der deutsche Manager Ulrich Lehner gespielt. Der ehemalige Henkel-Chef, der auch Präsident der IHK Düsseldorf ist, steht an der Spitze des Novartis-Verwaltungsrats. Letztlich verzichtete Vasella auf die Abfindung.

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Wer entscheidet in Deutschland über die Managergehälter? 

Wenn es um die Vorstandsvergütungen geht, haben in Aktiengesellschaften vor allem die Aufsichtsräte mit Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite das Sagen.

Wie steht es um die Transparenz?

Diese Frage ist umstritten. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle kritisiert, dass bisher eine kleine Gruppe von Aufsichtsräten über die Gehälter und Boni entscheide. Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), widerspricht: In der Vergangenheit seien es noch kleinere Zirkel wie der Personalausschuss oder das Präsidium innerhalb des Aufsichtsrats gewesen, die sich mit den Vorstandsmitgliedern über die Vergütung verständigten.

„Heute machen Kontrollgremien wie der Personalausschuss oder das Präsidium einen Vorschlag, die Entscheidung liegt aber beim gesamten Aufsichtsrat. Das sorgt für deutlich mehr Transparenz."

Können die Aktionäre die Vorstandsgehälter begrenzen? 

Im Prinzip ja. „In Deutschland gehört es schon heute zur gelebten Praxis, die Hauptversammlungen über die Vorstandsvergütungen entscheiden zu lassen. Zur Abstimmung werden allerdings die Regelwerke der Unternehmen gestellt, nicht einzelne Gehälter“, erläutert Tüngler. Kein Aufsichtsrat werde sich aber gegen das Votum der Aktionäre stellen.

So hatte zum Beispiel die Deutsche Bank ihre Gehaltsstrukturen überarbeitet, nachdem diese ein Jahr zuvor in der Hauptversammlung nur mit knapper Mehrheit angenommen worden sind. Die Macht eines Kleinaktionärs ist allerdings begrenzt. Auf den Hauptversammlungen haben oft die großen institutionellen Investoren und nicht die Kleinanleger die Mehrheit der Stimmen.

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Wo liegen noch Probleme?

Entscheidend ist, dass die Aufsichtsräte gute Arbeit machen. Es kann vorkommen, dass Kontrolleure vom eigenen Versagen ablenken, indem sie Vorstände mit Abfindungen entsorgen. „Statt mehr Gesetze brauchen wir mehr Aufsichtsräte und Vorstände, die selbst Verantwortung übernehmen“, betont Michael Hüther, der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft.