Köln. Der Schokoladenhersteller Lindt hat sich vor Gericht gegen den Konkurrenten Haribo durchgesetzt. Der Senat konnte keine hinreichende Ähnlichkeit zwischen der Marke Goldbär und dem Lindt-Teddy erkennen. Entschieden ist die Sache damit aber noch nicht: Der Fall wird wohl beim Bundesgerichtshof landen.

Im millionenschweren Goldbären-Streit mit Haribo kann Schokoladenhersteller Lindt einen Etappensieg vor Gericht verbuchen. Nach der Niederlage von Lindt & Sprüngli in erster Instanz entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Freitag für den Schokoladenhersteller, wie eine Sprecherin des Gerichts AFP sagte. Der Senat habe keine hinreichende Ähnlichkeit zwischen der Wortmarke Goldbär und dem Lindt-Teddy erkennen können.

Entschieden wird der Rechtsstreit aber voraussichtlich erst vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das OLG ließ die Revision beim BGH zu. Den Streitwert hatte das OLG bei fünf Millionen Euro angesetzt.

In dem Verfahren ging es um die juristisch schwierige Frage, ob Lindt mit seinem in Goldfolie eingewickelten Schokobären gegen die Markenrechte von Haribo für dessen bekannte Fruchtgummi-Goldbären verstößt. Haribo will die goldfarbenen Schoko-Teddys von Lindt verbieten lassen, weil der Bonner Süßwarenhersteller die auf ihn eingetragene Wortmarke "Goldbären" durch den sogenannten "Lindt-Teddy" verletzt sieht: Der goldfarbene Schokobär des Konkurrenten sei nichts anderes als "die dreidimensionale Darstellung des Wortes Goldbär", argumentierte Haribo nach Gerichtsangaben.

Erfolgreich im Ostergeschäft

Das sah das Gericht jedoch anders. Bereits in seiner vorläufigen Einschätzung des Rechtsstreits während der mündlichen Verhandlung machte der Senat geltend, dass eine Verwechslungsgefahr kaum vorliegen dürfte. Immerhin trage der "Lindt-Teddy" das Logo des Schokoproduzenten für den Verbraucher gut sichtbar auf seinem Bärenbauch. Auch stehe die Aufmachung des Lindt-Schokobärs in der Tradition des "Goldhasen", den das Unternehmen bereits seit Jahrzehnten erfolgreich im Ostergeschäft vertreibt.

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All dies müsse sich der Verbraucher gleichermaßen wegdenken, ehe er auf die Bezeichnung "Goldbär" für den "Lindt-Teddy" komme, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte Anfang März. "Man muss mehrfach abstrahieren, um hier den Goldbären herauszudestillieren."

In erster Instanz noch durchgesetzt

In erster Instanz hatte sich Haribo am Kölner Landgericht Ende 2012 noch durchgesetzt. Das Landgericht hatte die Auffassung vertreten, dass aus Verbrauchersicht der nächstliegende Name für den "Lindt-Teddy" schlicht "Goldbär" laute - wegen Form und Farbe des Schokobären. Nun kann Haribo noch Revision einlegen und vor den Bundesgerichtshof ziehen. (afp)