Karlsruhe. Goldhase gegen Goldhase – in einem seit Jahrzehnten tobenden Rechtsstreit um Schoko-Hasen hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag vor Ostern ein Machtwort gesprochen. Fazit: Nicht nur Lindt auch anderer Hersteller dürfen ihren süßen Hasen Goldfolie anziehen.
Der über ein Jahrzehnt währende Rechtsstreit um den
wahren Schoko-"Goldhasen" ist zu Ende: Nicht nur Lindt-Hasen dürfen golden glänzen. Der Schweizer
Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli ist vor
dem Bundesgerichtshof (BGH) der bayerischen Confiserie Riegelein unterlegen. Die
Firma Lindt war gegen den aus ihrer Sicht zu
ähnlichen Gold-Hasen aus Bayern vorgegangen. Der BGH lehnte in einer am
Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung eine erneute
Nichtzulassungsbeschwerde von Lindt ab. Damit ist
endgültig ein Schlussstrich unter den Rechtsstreit gezogen.
"Wir sind sehr, sehr enttäuscht, müssen die Entscheidung aber
akzeptieren", sagte eine Lindt-Sprecherin. "Das ist das Ende dieses Streits in Deutschland", sagte
sie. Den eidgenössischen Süßwarenproduzenten wird das jedoch nicht abhalten,
notfalls weiter gegen Nachahmer vorzugehen. Schließlich ist der Lindt'sche Goldhase mit dem roten Band als EU-Marke und
in einzelnen Ländern markenrechtlich geschützt.
"Seitlich blickende Goldhasen" werden seit rund 60 Jahren hergestellt
Das stieß nicht nur der Confiserie Riegelein aus dem fränkischen
Cadolzburg sauer auf: "Lindt ist keineswegs der
Erfinder des Goldhasen. Sitzende, seitwärts blickende Schokohasen in Goldfolie
besitzen eine lange Historie," betonte der geschäftsführende Gesellschafter der
Confiserie, Peter Riegelein, am Donnerstag.
"Die Gerechtigkeit hat in diesem Fall gesiegt", ist Riegelein
überzeugt. Seit Lindt sich vor mehr als zehn
Jahren den Gold-Hasen in Deutschland schützen ließ, habe das Unternehmen immer
wieder versucht, per Gerichtsurteil Herstellung und Vertrieb von sitzenden,
seitwärts blickenden Schoko-Hasen in Goldfolie von Mitbewerbern zu verbieten.
Dabei handle es sich um eine altbewährte Form, die bereits seit den 1950er
Jahren von zahlreichen Herstellern genutzt werde.
Jurist spricht von Präzedenzfall im Markenrecht
Über den Richterspruch kurz vor Ostern ist die Confiserie auch
deshalb glücklich, weil ihr sitzender Goldhase, der sich von dem Lindt'schen Kollegen durch einen dunkleren Goldton und
eine aufgemalte braune Schleife unterscheidet, schon "seit gut einem halben
Jahrhundert fester Bestandteil unseres Sortiments" ist. Riegelein-Anwalt Daniel
Terheggen sieht einen "Präzedenzfall im Markenrecht entschieden".
Doch andere Länder, andere Sitten: In Österreich hatte sich vor einem
Jahr Lindt durchgesetzt. Dort entschied der
Oberste Gerichtshof in Wien, dass das österreichische Familienunternehmen
Hauswirth seinen goldverpackten Hasen wegen Verwechslungsgefahr mit dem jüngeren
Lindt-Kollegen nicht mehr verkaufen darf.
Wenn man eine starke Marke aufgebaut hat, muss man sie schützen,
argumentiert Lindt. Der Hase mit dem roten Band,
der in Aachen hergestellt wird, wird weltweit in mehr als 60 Länder verkauft.
Allein für dieses Osterfest wurden 150 Millionen Exemplare produziert - vom
süßen Mini-Hasen über die mit den Glöckchen bis hin zum ein Kilo schweren
Schoko-Brocken. (dpa)