Köln. Beim Griff ins Supermarktregal sind Haribos Fruchtgummi-Goldbären und Lindts Schoko-Teddys eigentlich nur schwer zu verwechseln. Trotzdem sieht Haribo seine Markenrechte verletzt. Im Moment sieht es aber aus, als lägen die besseren Karten auf der Schokoladenseite.´
Schwere Geschütze werden aufgefahren im Goldbärenstreit vor dem Kölner Oberlandesgericht. Eine solche Materialschlacht habe er noch nie erlebt, sagt am Freitag der Vorsitzende Richter und klopft zur Bekräftigung auf den vor ihm liegenden Aktenberg. Zahlreiche Umfragen und Rechtsgutachten haben die Süßwarenhersteller Haribo und Lindt anfertigen lassen. Sie kämpfen um ihre Goldbären: einmal aus Fruchtgummi und einmal Schokolade.
Worum geht es in dem Streit? 2011 brachte der Schokoladenhersteller Lindt seinen Schoko-Teddy auf den Markt - ein Bär aus Schweizer Schokolade, eingewickelt in Goldfolie. Der Fruchtgummihersteller Haribo - bekannt durch die Haribo "Goldbären" - sieht dadurch seine jahrzehntealten Markenrechte verletzt. "Es kann nur einen Goldbären im Süßigkeitensegment geben", sagte der Haribo-Rechtsanwalt sagte am Freitag im Kölner Oberlandesgericht.
"Niedrigpreisige Nachware" contra "hochwertige Schokoladenprodukte"
Lindt sieht dagegen keine Verwechslungsgefahr. Schließlich handele es sich bei dem einen Produkt um "niedrigpreisige Naschware im Beutel", beim anderen um hochwertige Schokoladenprodukte aus dem gehobenen Preissegment, wie die Rechtsanwälte des Schweizer Chocolatiers nicht ohne Seitenhieb auf die Konkurrenz argumentieren.
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Vor allem geht um Geld, um viel Geld. Allein der Streitwert des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht dürfte fünf Millionen Euro betragen. Haribo hat in den vergangenen Jahrzehnten Millionen ausgegeben, um die Goldbären bekanntzumachen und fürchtet nun, eine Verwässerung der mühsam aufgebauten Marke. Schon heute antworte jeder zehnte Bundesbürger, wenn er nach den Herstellern der Goldbären gefragt werde Lindt und nicht mehr Haribo, klagt Jung. Doch auch Lindt hat viel Geld in seinen Schokoladenbären investiert. Entsprechend ernst nehmen beide Seiten den Streit.
Wann ist ein Goldbär ein Goldbär?
Und das Verfahren bewegt nicht nur Schokoladen- und Gummibärchen-Fans, sondern auch Rechts-Gourmets: Denn geschützt ist bei Haribos Goldbären der Markenname. Die Frage ist nun, ob diese Markenrechte von einem Produkt wie Lindts Schoko-Teddy verletzt werden: Die Schokofigur stellt zwar einen goldenen Bären dar, heißt aber anders. Diese Frage wurde noch nie letztinstanzlich geklärt.
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In erster Instanz hatte sich Haribo durchgesetzt. Das Kölner Landgericht sah durch den Lindt-Teddy die Markenrechte des Gummibärchen-Herstellers verletzt und untersagte den Vertrieb des Schokoladenbären. Doch das muss nicht das letzte Wort sein.
Oberlandesgericht sieht wenig Verwechslungsgefahr
Denn der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts erklärte am Freitag in einer vorläufigen Einschätzung, dass er in den Lindt-Schokoladen-Teddys keine Verletzung der Markenrechte von Haribo erkennen könne. Wer den Lindt-Teddy sehe, denke wohl eher an den ähnlich gestalteten Lindt-Osterhasen, als an die Gummibären aus Bonn, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte. Die Richter des Landgerichts hätten der Farbe und der Form des Bären zu große Bedeutung beigemessen. Für den Verbraucher zähle dagegen der Gesamteindruck - und dazu gehöre auch der prominent platzierte Name des Herstellers Lindt auf dem Bauch des Bären, sagte Nolte.
Seine endgültige Entscheidung wird das Gericht allerdings erst am 11. April verkünden. Und auch damit wird der Streit wohl nicht zu Ende sein. Denn die Hersteller wollen den Prozess durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof treiben, um Rechtssicherheit zu erlangen, wie sie bereits ankündigten. Bis dahin darf Lindt seine Schokoladenbären auf jeden Fall weiterverkaufen. Das hatten die Parteien bereits vor dem Urteil in der ersten Instanz vereinbart. (dpa)