Hamm. Der Biss auf ein Fruchtgummi war für einen 44-Jährigen folgenreich. Ein Fremdkörper in der Süßigkeit, Partikel aus Putzmaterialien, führte zu Zahnschäden. Zwei Zähne mussten überkront werden. Am Oberlandesgericht Hamm wurde entschieden, dass der Hersteller Haribo Schmerzensgeld und die Kosten der Zahnbehandlung zahlen muss.

Der Süßwarenhersteller Haribo wurde dazu verurteilt einem 44-jährigen Mann aus Bielefeld 2000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm stellte fest, dass der Kläger auf einen Fremdkörper in einem Fruchtgummi von Haribo gebissen hat und dadurch Zahnschäden erlitten hat. Bei dem Fremdkörper in dem Fruchtgummi in Form einer Colaflasche handelte es sich um Partikel aus Putzmaterialien, die bei der Herstellung in die Süßware gelangten. Durch den Biss  hatte der Kläger an zwei seiner Zähne Schäden erlitten, so dass sie überkront werden mussten.

Die Feststellung des Senats beruhte auch auf dem Gutachten eines Sachverständigen. Der Diplom-Biologe und Diplom-Chemiker aus Steinfurt bestätigte, dass der Kläger ein Haribo-Produkt gekaut hat und bestätigte, dass Partikel aus Putzmaterialien beim Herstellungsprozess in die Gelatine gelangten.

Haribo muss auch die Kosten der Zahnbehandlung übernehmen

Ebenso wurde bestätigt, dass der Biss auf diese Fremdkörper die Zahnschäden bewirken könne.

Für Haribo hat der Fehler in der Produktion weitere Folgen. Der Zivilsenat entschied, dass das Unternehmen auch die Kosten der Zahnbehandlung tragen müsse. Eine Anfechtung der Entscheidung mit einer Revision wurde nicht zugelassen.