Karlsruhe. . Auf dem Höhepunkt der Euro-Schuldenkrise fuhr EZB-Präsident Draghi schwere Geschütze auf: Wir kaufen ohne Limit Anleihen klammer Staaten, versprach er. Doch darf die EZB das? Karlsruhe sagt Nein und lässt nun den Europäischen Gerichtshof entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht stellt das Herzstück der Euro-Rettung infrage: Die Karlsruher Richter bezweifeln, dass die Europäische Zentralbank unbegrenzt Staatsanleihen von klammen Euro-Staaten kaufen darf. Diesen Ankauf hatte die EZB auf dem Höhepunkt der Schuldenkrise im Sommer 2012 versprochen, jedoch nie vollzogen. Allein die Ankündigung beruhigte die Märkte. Nun soll nach dem Willen der höchsten deutschen Richter der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, was die Währungshüter bei der Euro-Rettung dürfen und was nicht.

Ökonomen in Frankfurt halten den Richtern vor, eine eigene Entscheidung zu scheuen. Das gesamte Verfahren beginne jetzt von vorne. Vor 2015 werde es kaum eine Entscheidung gehen, andere rechnen damit sogar erst in einigen Jahren.

Aufkauf von Staatsanleihen

In ihrer sechsseitigen Mitteilung lassen die Verfassungsrichter erstaunlich klar durchblicken, dass sie das OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) sehr kritisch bewerten. Es sieht den Kauf von Staatsanleihen ausgewählter Euro-Staaten in unbegrenzter Höhe vor, sofern diese Länder an einem Reformprogramm im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) teilnehmen.

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Nach Auffassung des Senats sprächen gewichtige Gründe dafür, dass der OMT-Beschluss der EZB vom September 2012 „über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgeht und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten übergreift sowie gegen das Verbot der Haushaltsfinanzierung verstößt“. Damit wäre es eine für die EZB verbotene Staatsfinanzierung.

Deutsche Politiker hatten geklagt

Die Notenbanker reagierten gelassen und betonten, das geplante Anleihekauf-Programm OMT sei durch ihr Mandat gedeckt.

Geklagt gegen das Programm hatten die frühere Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin und der CSU-Politiker Peter Gauweiler. Ökonomen und EZB-Beobachter erwarten, dass das Verfahren von den europäischen Richtern komplett neu aufgerollt wird und es auch in Luxemburg zu einer Anhörung kommt. Marktexperten wie Volkswirte der Commerzbank gehen nicht davon aus, dass sich der EuGH der Auffassung des Verfassungsgerichts anschließt.