Karlsruhe. . Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Rechtmäßigkeit der Anleihenkäufe durch die Europäische Zentralbank. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte das Vorgehen. Die EZB verletze damit nicht ihr Mandat.

In der Verhandlung über die Euro-Rettungspolitik vor dem Bundesverfassungsgericht hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Vorgehen der Europäischen Zentralbank (EZB) verteidigt. „Die Bundesregierung sieht keine Anzeichen, dass Maßnahmen der EZB ihr Mandat verletzen“, sagte Schäuble am Dienstag in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Innerhalb ihres weiten Entscheidungsspielraums müsse die Notenbank entscheiden, welche geldpolitischen Maßnahmen die richtigen seien.

Vor dem Verfassungsgericht wird darüber verhandelt, ob der mögliche Ankauf maroder Staatsanleihen durch die unabhängige EZB zu unkalkulierbaren Risiken für den Bundeshaushalt und den Steuerzahler führt. Der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU) und weitere Kläger vertreten die Auffassung, dass das sogenannte OMT-Programm der Zentralbank gegen das Europarecht verstößt, das eine Staatsfinanzierung per Notenpresse ausdrücklich verbietet.

„Wir könnten gegebenenfalls sehr schnell handeln“

Schäuble verwies vor Gericht darauf, dass das OMT-Programm bisher nur eine Ankündigung sei. Der Finanzminister zeigte sich zudem überzeugt, dass die EZB-Maßnahmen die Probleme in den Mitgliedsstaaten nicht lösen könnten, sondern nur Zeit erkauften. Die Probleme lägen in der „mangelnden finanziellen Disziplin“ einiger Staaten und wirtschaftlichen Unterschieden.

Neben Schäuble kamen auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann, der das Programm ablehnt, und der deutsche Vertreter im EZB-Direktorium, Jörg Asmussen, der für die Anleihenkäufe plädiert, nach Karlsruhe.

Asmussen erklärte, die Europäische Zentralbank (EZB) habe intern die rechtlichen Weichen für umstrittene Staatsanleihenkäufe gestellt. „Wir könnten gegebenenfalls sehr schnell handeln“, sagte Asmussen am Dienstag vorm Bundesverfassungsgericht. Die notwendigen Rechtsakte zur Umsetzung des OMT-Programms seien vorbereitet. Im Rahmen des Programms könnte die EZB unter Bedingungen unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten kaufen. Kritikern geht allein die Ankündigung, den Euro um jeden Preis zu retten, zu weit.

Zwei Tage für die mündliche Verhandlung

Die Karlsruher Richter wollen prüfen, ob die EZB mit ihren Beschlüssen zum Kauf von Staatsanleihen ihre Kompetenzen überschritten hat. Aktiv geworden sind die Währungshüter in diesem Rahmen bisher nicht. Kläger wie der CSU-Politiker Peter Gauweiler meinen, die EZB finanziere verbotenerweise Schulden von Krisenstaaten.

Für die mündliche Verhandlung hat das Bundesverfassungsgericht zwei Tage anberaumt. (AFP/dpa)