Itzehoe. Der Windparkbetreiber Prokon ist pleite. Das Unternehmen aus Itzehoe bei Hamburg bestätigte am Mittwoch, Insolvenzantrag gestellt zu haben. Bei Prokon haben gut 75.000 Anleger insgesamt 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechten angelegt. Sie drohen nun ihr Geld zu verlieren.

Der Windkraftfinanzierer Prokon ist pleite. Das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Itzehoe eröffnete am Mittwoch ein vorläufiges Insolvenzverfahren, wie aus einer Mitteilung im Gerichtsportal insolvenzbekanntmachungen.de hervorgeht. Zum Insolvenzverwalter wurde nach eigenen Angaben der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin bestellt. Damit ist nun klar, dass sich bis zum Ablauf einer Frist am Montagabend nicht genügend Prokon-Anleger bereiterklärten, ihre sogenannten Genussrechte zu behalten.

Prokon hatte seine Anleger vor elf Tagen überraschend vor einer drohenden Insolvenz Ende Januar gewarnt, sollten sie ihr Kapital abziehen. Das Unternehmen in Itzehoe mit insgesamt 1300 Mitarbeitern ist ein wichtiger Finanzierer von Windparks, investiert aber auch in Bioenergie. Es hatte mit einer festen Verzinsung von sechs Prozent geworben und bis zu acht Prozent Zinsen ausgezahlt. Nach eigenen Angaben konnte das Unternehmen aber zuletzt keinerlei Rück- oder Zinszahlungen leisten.

Geschäftsbetrieb von Prokon soll weiterlaufen

Das Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens sei "die Sicherung und der Erhalt des Unternehmensvermögens", erklärte Insolvenzverwalter Penzlin. Der Geschäftsbetrieb von Prokon werde zunächst "in vollem Umfang fortgeführt".

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Das Insolvenzgericht ordnete jedoch einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt an. Sämtliche Verfügungen der Geschäftsführung seien ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung wirksam, erklärte Penzlin. Für die Beschäftigten von Prokon bereitet der Insolvenzverwalter nach eigenen Angaben eine sogenannte Insolvenzgeldvorfinanzierung vor, um Löhne und Gehälter bis einschließlich April durch Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abzusichern.

Gläubiger werden "dringend gebeten", keine Forderungen anzumelden

Alle Gläubiger wurden von Penzlin "dringend gebeten", zunächst keine Forderungen anzumelden. Dies sei erst möglich, wenn ein ordentliches Insolvenzverfahren eröffnet werde. Die rund 75.000 Inhaber von Genussrechten will Prokon den Angaben zufolge in einem mit Penzlin abgestimmten Rundbrief über den Status des Insolvenzverfahrens unterrichten. Rück- oder Zinszahlungen seien "insolvenzbedingt derzeit nicht möglich", erklärte der Anwalt.

Am Dienstag hatte Prokon noch mitgeteilt, dass rund die Hälfte der Anleger bereit seien, dem Unternehmen mehr Zeit für eine Restrukturierung einzuräumen. 40.236 der 75.000 Genussrechte-Inhaber hätten sich dafür ausgesprochen, nicht vor dem 31. Oktober zu kündigen. Das entspreche rund 53 Prozent der Anlagekapitals.

Prokon für Nachfragen nicht zu erreichen

Nach den Zahlen, die Prokon auf seiner Internetseite veröffentlichte, wäre dem Unternehmen Genussrechtskapital in Höhe von mehr als 778 Millionen Euro erhalten geblieben. Um eine Insolvenz abzuwenden, hätte das Unternehmen nach eigenen Angaben aber für mindestens 95 Prozent des Anlagekapitals in Höhe von 1,4 Milliarden Euro eine Garantie gebraucht.

Für Nachfragen war Prokon am Mittwochabend nicht zu erreichen. Das Unternehmen spricht seit Frühjahr 2013 nicht mehr mit Journalisten. (afp)