Berlin. .
Nachdem das Ökoenergie-Unternehmen Prokon seinen Kleinanlegern mit Insolvenz gedroht hatte, falls diese ihr Kapital abzögen, stehen die rund 75 000 Geldgeber nun vor einer schwierigen Entscheidung. Prokon hat laut Finanztest 2012 Verluste von über 100 Millionen Euro gemacht. Der Konzern bittet seine Anleger nun, fällige Zinsen für Kapitalanlagen nicht auszahlen zu lassen. Er räumt ein, dass „zahlreiche Anleger aus Angst vor einem Verlust ihres angelegten Geldes ihre Genussrechte kündigen“. Was können diese Anleger nun tun?
Wenn sie ihre Genussrechte kündigen, haben sie möglicherweise die Chance, ihr Geld zurückzuerhalten. Die andere Seite der Medaille: Wenn noch mehr Leute aussteigen, nimmt die Gefahr der Insolvenz zu. Dann bekommen womöglich alle oder fast alle Anleger geringere Teile ihres Geldes ausgezahlt – ein Zwiespalt.
Seit Jahren stehen Prokon-Anlagen auf der Warnliste der Verbraucherzeitschrift Finanztest. Expertin Renate Daum sagt: „Prokon-Anleger sollten sich vom Unternehmen nicht unter Druck setzen lassen. So müssen sie etwa ihre Kündigung von Genussrechten nicht begründen.“ Torsten Geißler, Anwalt für Kapitalmarktrecht in Jena, sagte, mit der Kündigung der Prokon-Genussrechte könne sich für Anleger „der Status ihrer Forderung verbessern und die Chance steigen, einen Teil des Kapitals zurückzuerhalten.“ Andere Experten wollten keine Empfehlung abgeben. Ein Experte der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sagte „Spiegel Online“, es sei strittig, ob Anleger, die jetzt kündigten, vorrangig bedient würden. Ein Genussrecht ist eine Beteiligung am Unternehmen. Der Anleger gibt ein Darlehen, die Firma verspricht Zinsen und spätere Rückzahlung. Aber: Schreibt ein Unternehmen Verluste, kann das Kapital sinken. Das ist der Nachteil gegenüber Unternehmensanleihen. Das sind keine Beteiligungen, sondern Schuldverschreibungen, die nicht an Verlusten teilhaben. Trotzdem drohen auch hier Verluste bei einer Firmenpleite.