Berlin. . Deutsche Verbraucherschützer gehen gerichtlich gegen den Öko-Konzern Prokon vor. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Prokon beantragt. Das Unternehmen soll mit der Warnung vor einer drohenden Pleite Anleger unter Druck gesetzt haben.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geht gerichtlich gegen den nach eigenen Angaben von der Pleite bedrohten Windparkfinanzierer Prokon vor. Dem Unternehmen solle per einstweiliger Verfügung untersagt werden, auf Genussscheininhaber "in unangemessener Weise" Druck auszuüben, teilte der vzbv am Donnerstag in Berlin mit.

Die Verbraucherschützer beziehen sich auf ein Schreiben vom 10. Januar, in dem Prokon Besitzer von Genussrechten vor einer drohenden Pleite warnt, sollten sie ihre Anteile kündigen. Der Brief enthält zudem ein bereits vorformuliertes Antwortschreiben, in dem Anleger durch einfaches Ankreuzen einwilligen können, ihre Genussrechte beizubehalten oder ihre Anteile sogar zu erhöhen.

"Wir sehen in diesem Verhalten einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und lassen daher die Rechtmäßigkeit gerichtlich prüfen", erklärte Lars Gatschke, Referent im Team Finanzen beim vzbv. Es dürfe nicht unnötig mit der Angst der Verbraucher gespielt werden, die bei Prokon investiert haben. Auf sie werde durch die gesamte Aufmachung des Schreibens und die Gestaltung der Rückantwort in unzulässiger Weise Druck ausgeübt.

75.000 Kleinanleger betroffen

Das Unternehmen hat etwa 1,4 Milliarden Euro von rund 75.000 Kleinanlegern eingesammelt. Sie müssen nun um ihr Geld bangen. Anlegerschützer warnen schon seit längerem vor Genussrechten, weil Investoren im Fall einer Insolvenz meistens nur nachrangig ausgezahlt werden und ihr Kapital daher in der Regel verlieren. Der Fall Prokon hat deshalb auch eine neuerliche Debatte über einen besseren Schutz von Anlegern auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt ausgelöst.

Der vzbv forderte Prokon nach eigenen Angaben am Dienstag auf, sein Schreiben zu berichtigen. Außerdem sollte das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Weil es nicht reagiert habe, sei beim zuständigen Landgericht in Itzehoe nun eine einstweilige Verfügung beantragt worden, erklärte der vzbv. (afp)