Itzehoe. Der Windparkfinanzierer Prokon hat sich bei seinen Anlegern für ein umstrittenes Schreiben entschuldigt. Auf seiner Website teilte das Unternehmen mit, man bitte “ausdrücklich um Entschuldigung“, wenn sich Anleger durch einen Brief vom Freitag “angegriffen oder gar bedroht gefühlt haben sollten“.

Der nach eigenen Angaben von einer Pleite bedrohte Windparkfinanzierer Prokon hat sich bei seinen Anlegern für einen umstrittenen Brief entschuldigt. Das Unternehmen bitte die Inhaber von Genussrechten "ausdrücklich um Entschuldigung", wenn diese sich durch das Schreiben vom vergangenen Freitag "angegriffen oder gar bedroht gefühlt haben sollten", hieß es am Freitag auf der Firmenwebsite.

Prokon könne es "sehr gut verstehen", wenn Genussrechte-Inhaber "um ihr Kapital fürchten und deshalb durch eine Kündigung oder sogar durch eine Klage versuchen möchten, so schnell wie möglich ihre Genussrechte zurückbezahlt zu bekommen, bevor 'nichts mehr da ist'", erklärte das Unternehmen mit Sitz im schleswig-holsteinischen Itzehoe. Tatsächlich könne Prokon "in der jetzigen Situation" aber keinerlei Rückzahlungen oder Zinsauszahlungen vornehmen.

Appel an Prokon-Anleger

Gleichzeitig bekräftigte Prokon den Appell an die Anleger, bis zum 20. Januar mitzuteilen, ob sie ihr Kapital "mindestens" bis zum 31. Oktober 2014 beim Unternehmen belassen und bei einer eventuellen späteren Kündigung einer Rückzahlung binnen zwölf Monaten - notfalls auch in Raten - zustimmen. Wer jetzt auf eine Kündigung verzichte oder eine schon ausgesprochene Kündigung zurücknehme, dem entstünden keine Nachteile im Verhältnis zu anderen Anlegern, erklärte Prokon.

"Wir brauchen Zeit, um die Genussrechte und das Unternehmen zu restrukturieren und wieder auf einen zukunftsfähigen Kurs zu bringen", heißt es auf der Website. Eine Insolvenz müsse unbedingt verhindert werden.

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Verbraucherzentrale geht gerichtlich gegen Unternehmen vor

Wegen des Briefs vom vergangenen Freitag geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Per einstweiliger Verfügung solle Prokon untersagt werden, auf Genussschein-Inhaber "in unangemessener Weise" Druck auszuüben, erklärte der vzbv. Der Verband sehe in dem Verhalten einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und lasse die Rechtmäßigkeit gerichtlich prüfen.

Das Unternehmen hat etwa 1,4 Milliarden Euro von rund 75.000 Kleinanlegern eingesammelt. In dem fraglichen Brief hatte Prokon vor einer drohenden Pleite gewarnt, falls noch mehr Besitzer von Genussrechten ihre Anteile kündigen. Die Mitteilung vom Wochenende löste offenbar eine weitere Welle an Kündigungen von Genussrechten aus. Nachdem das Unternehmen das Volumen der Kündigungen am vergangenen Wochenende noch mit rund 150 Millionen Euro bezifferte, wies es am Montag bereits knapp 173 Millionen Euro aus und am Freitag 226 Millionen Euro. Zurückgenommen wurden Kündigungen im Wert von gut zehn Millionen Euro.

Warnung von Anlegerschützern vor Genussrechten

Anlegerschützer warnen schon seit längerem vor Genussrechten, weil Investoren im Fall einer Insolvenz meistens nur nachrangig ausgezahlt werden und ihr Kapital daher in der Regel verlieren. Der Fall Prokon hat deshalb auch eine neuerliche Debatte über einen besseren Schutz von Anlegern auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt ausgelöst. (afp)