Düsseldorf. . Beim Herunterladen von Musik aus dem Internet können Musikfans durch einen Vergleich der Anbieter kräftig sparen. Die Verbraucherzentrale NRW stellte Preisunterschiede von mehr als 50 Prozent fest. Downloads machen rund 20 Prozent des gesamten Umsatzes der Musikindustrie in Deutschland aus.
Noch immer gibt es erhebliche Preisunterschiede bei Musik-Downloads. Das ist das Ergebnis einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherschützer verglichen sieben führende Musikportale im Internet miteinander. Wer sich die Mühe mache, die Anbieter miteinander zu vergleichen, könne über 50 Prozent pro Lied sparen. Eine Alternative für Vielhörer sind allerdings auch sogenannte Streaming-Dienste wie Spotify und Napster.
Die Verbraucherschützer kauften bei den Musikportalen Lieder aus den aktuellen Single-Charts. Das Ergebnis: Luden Kunden auf einen Streich alle Top-Ten-Hits aus dem Internet herunter, kamen sie bei Amazon mit 9,60 Euro am günstigsten weg. Dicht auf folgte Media Markt mit insgesamt 9,70 Euro. Dagegen verlangte einer der Spitzenreiter, der zur Telekom gehörende Dienst Musikload, „satte 14,90 Euro für alle zehn Songs“. Auch Weltbild war teuer. 13,81 Euro zahlte die Verbraucherschützer für insgesamt neun Songs. Ein Lied aus den Top Ten, der Hit „Scream and Shout“, ließ sich im Weltbild-Angebot dagegen nicht finden. Im preislichen Mittelfeld rangierten Saturn (12,30 Euro) und Medion (13,10 Euro).
„Kräftig sparen“ können Musikliebhaber übrigens auch, wenn sie vor dem Herunterladen kompletter Alben Preise vergleichen. Zwischen 6,90 Euro und 13,99 Euro forderten die Portale etwa für „Outlaw Gentlemen & Shady Ladies“ der dänischen Metal-Band Volbeat in der „Deluxe Version“. Und noch etwas: Oft sei es so, dass die Musikportale die Alben der Künstler in unterschiedlichen Versionen anböten. „Wer keine Enttäuschung erleben will, schaut deshalb besser nicht nur auf Titel und Cover, sondern wirft auch einen Blick ins digitale Booklet.“
Alternative zum Download sind Streaming-Dienste
Die Verbraucherzentrale beanstandete darüber hinaus technische Schranken beim Vervielfältigen der Musiktitel: „Noch immer verärgern einige Anbieter bisweilen ihre Kundschaft mit rechtlichen Einschränkungen bei der Kopier-Erlaubnis (DRM)“, heißt es bei der Verbraucherzentrale. So könne es hin und wieder passieren, „dass ein Song nur zehnmal auf CD gebrannt oder 100 Mal auf einen Player überspielt werden darf“.
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Eine Alternative zum Download sind Streaming-Dienste. Gegen eine Monatsgebühr können Kunden Songs direkt im Netz anhören. 19 Abo-Angebote gibt es laut Bundesverband der Musikindustrie derzeit in Deutschland – Spotify ist der beliebteste. Mehr als 20 Millionen Lieder sind dort verfügbar. Ebenso viele bieten die Konkurrenten Simfy und Deezer an. Napster hat 18 Millionen Lieder im Angebot, Microsoft wirbt sogar mit mehr als 30 Millionen Titeln.
Kostenloses Hören mit Werbung
Abgespielt wird die Musik über den Computer oder spezielle Apps. Beim Preis gibt es kaum Unterschiede: Verschiedene Abo-Varianten kosten zwischen 4,99 und 9,99 Euro im Monat, abhängig davon, ob die Musik nur online gehört werden kann oder auch das Speichern auf dem Computer oder Smartphone möglich ist. Einige Dienste erlauben sogar kostenloses Hören, dann aber mit Einschränkungen und Werbung.
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Trotz wachsender Beliebtheit machen viele Musikfans noch immer einen Bogen um das Streaming. 2012 erwirtschaftete die Musikindustrie damit nur 2,5 Prozent ihres Umsatzes. Der Nachteil: Die Musik gehört dem Kunden nicht. Mit dem Auslaufen des Abos endet auch das Zugriffsrecht auf die Songs. Auch ist nicht jeder Künstler überall verfügbar. Wer etwa die Alben der Toten Hosen bei Spotify sucht, geht leer aus.