Würzburg. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Landesverbände haben sich am Montag auf einen bundesweiten Mindestlohn für Friseure geeinigt. Demnach soll in der Branche ab August einheitlich mindestens 8,50 Euro pro Arbeitsstunde gezahlt werden.

In der Friseurbranche wird es ab August 2015 einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro geben. Darauf haben sich die Landesverbände und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi am Montag in Würzburg schon bei der ersten Verhandlungsrunde geeinigt.

"Ich bin trotz der wirtschaftlichen Probleme, die dadurch in manchen Bereichen eintreten werden, sicher, dass wir so das Friseurhandwerk entwickeln und so auch bessere Mitarbeiter bekommen können", sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks, Rainer Röhr, der Nachrichtenagentur dpa.

Mindestlohn in drei Stufen

Der flächendeckende Mindestlohn werde von August 2013 an in drei Stufen eingeführt. Der Osten startet mit 6,50 Euro Stundenlohn, der Westen mit 7,50 Euro. In den kommenden Monaten soll zudem beim Bundesarbeitsministerium der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages gestellt werden.

Damit gelte der Vertrag nicht nur für die Mitarbeiter in Innungsbetrieben, die auch Gewerkschaftsmitglied sind, sondern für alle Friseure. (dpa)