Essen. . Klaus-Peter Müller, Chef der einflussreichen Kodex-Kommission, setzt auf mehr Macht der Aktionäre, wenn es um die Vorstandsvergütung geht. Gehaltsbegrenzungen per Gesetz lehnt Müller strikt ab.
Wenn es um das Thema Managergehälter geht, gehört die Regierungskommission für gute Unternehmensführung („Corporate Governance“) zu den ersten Adressen in Deutschland. An der Spitze des Gremiums steht Klaus-Peter Müller, der Aufsichtsratschef der Commerzbank. Er gibt gewissermaßen der Wirtschaft eine Stimme. Die Entscheidungen der Kommission, die einen Kodex entwickelt hat und regelmäßig aktualisiert, haben mehr als nur Signalwirkung. Meist halten sich die Unternehmen an die Spielregeln, die das Expertengremium vorgibt.
In der Kodex-Kommission gibt es derzeit erheblichen Gesprächsbedarf. Viele Vorstandschefs der Dax-Konzerne konnten sich 2012 über mehr Geld freuen, was die Debatte über hohe Managergehälter wenige Monate vor der Bundestagswahl neu befeuert hat.
Vergleich mit Schalke und BVB
Die Schweizer haben gerade entschieden, dass künftig die Aktionäre die Löhne der Top-Manager festlegen sollen. In Deutschland hat das Votum der Hauptversammlung an dieser Stelle nur unverbindlichen Charakter. Künftig möchte Müller eine Abstimmung über die Vorstandsgehälter fest als Teil von Hauptversammlungen verankern.
Er spricht sich dafür aus, „eine Ergänzung in den Kodex aufzunehmen, die ab 2014 eine Abstimmung der Hauptversammlung über die Vorstandsvergütung vorsieht und immer dann wiederholt werden muss, wenn es zu wesentlichen Veränderungen bei den Bezügen kommt“. Obwohl dies keine rechtliche Verpflichtung bedeute, werde sich „kein Aufsichtsrat erlauben können, ein Mehrheitsvotum, nicht mal ein starkes Minderheitsvotum zu ignorieren“, zeigt sich Müller im Gespräch mit dieser Zeitung überzeugt. So würden „die Rechte der Eigentümer gestärkt“ und „die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft“ dokumentiert.
Gesetzliche Vorgaben zur Begrenzung von Vorstandsgehältern lehnt Müller strikt ab. „Eine gesetzliche Deckelung von was auch immer für Gehälter wäre ein schwerer Eingriff in die Eigentumsrechte und wäre mit den Grundprinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar“, argumentiert er. „Es ist und muss Sache der Eigentümer bleiben, für was und wie viel Geld sie ausgeben wollen. Ich habe auch noch keinen Politiker gehört, der vorgeschlagen hat, die Spielergehälter in Millionenhöhe von Schalke 04 oder Borussia Dortmund per Bundesgesetz zu deckeln.“ Dass Unternehmen – ohne Vorgaben per Gesetz – Gehaltsobergrenzen für ihre Vorstände festlegen, sei aber sinnvoll, betont Müller. „Von unternehmensspezifischen Obergrenzen, die auch transparent kommuniziert werden, halte ich viel.“
Steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern, Boni und Abfindungen begrenzen?
Auch mit Blick auf millionenschwere Pensionsansprüche der Vorstände sieht Müller die Anteilseigner gefragt: „Was Angemessenheit ist oder nicht, können nur die Eigentümer bestimmen.“
Im Gespräch ist auch, die steuerliche Absetzbarkeit von Vergütungen, Boni und Abfindungen in den Unternehmen zu begrenzen. Diese Idee stößt bei Müller ebenfalls auf Ablehnung: „Wo fangen wir an und wo hören wir bei solchen Eingriffen auf? Soll der Deutsche Bundestag dann einen Tarifausschuss für Managergehälter bilden, der dann jährlich über die maximale abzugsfähige Gehaltshöhe beschließt?“
Laut einer Emnid-Umfrage finden 70 Prozent der Menschen in Deutschland, die Managergehälter seien „viel zu hoch“, weitere 21 Prozent nennen sie „etwas zu hoch“. Koppelt sich die Wirtschaftselite etwa vom Rest der Bevölkerung ab? „Wenn man der Diskussion der vergangenen 14 Tage folgt, dann könnte man den Eindruck bekommen“, sagt Müller dazu. Doch Tatsache sei, dass es „Tausende von Vorständen“ gebe, „die eine gute Arbeit machen“ und „angemessen bezahlt werden“. Müller räumt allerdings ein: „Wir haben anscheinend immer wieder Ausreißer, die richtigerweise problematisiert werden.“
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