Berlin. . Der Schweizer Volksentscheid gegen überhöhte Managervergütungen findet auch hierzulande Anklang. So fordert die SPD eine Obergrenze für das Gehalt von Führungskräften. Kanzlerin Merkel sprach sich indes gegen eine nationale und für eine europäische Lösung aus.
Nach dem Schweizer Volksentscheid gegen überzogene Managergehälter wird auch in Deutschland der Ruf nach schärferen Gesetzen lauter. Die EU-Kommission plant bis Jahresende einen Richtlinienvorschlag zur Begrenzung exzessiver Managerbezüge, der in die gleiche Richtung gehen soll wie in der Schweiz und EU-weit die Rechte von Aktionären stärken würde. Die Bundesregierung will diesen Vorstoß abwarten.
Die SPD fordert aber darüber hinaus für Deutschland auch eine Obergrenze, bis zu der Unternehmen die Kosten für Managergehälter als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können. „In den Topetagen der Wirtschaft hat sich vielerorts ein Selbstbedienungswettbewerb mit gleichzeitigem Ausschluss jedes Haftungsrisikos breitgemacht, mit dem der Höhenflug der Vergütungen doch immer gerechtfertigt wird“, sagte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans „Handelsblatt Online“. Derzeit erhalten in Deutschland die Vorstandsmitglieder der 30 Dax-Konzerne im Schnitt drei Millionen Euro im Jahr.
Positives Echo auf Bürgervotum "gegen Abzockerei"
Das Echo auf das Schweizer Bürgervotum „gegen Abzockerei“ war in der deutschen Politik durchweg positiv. Laut Volksentscheid werden in der Alpenrepublik bald nicht mehr die Aufsichtsräte hinter verschlossenen Türen über die Managergehälter von börsennotierten Firmen bestimmen – entscheiden sollen die Aktionäre in den öffentlichen Hauptversammlungen.
Die Bundesregierung bewertete das Volksvotum als „interessantes Ergebnis“, das Justizministerium will Konsequenzen prüfen. Gesetzliche Konsequenzen vor der Bundestagswahl wird es aber nicht geben: Anders als die FDP sprachen sich Union und Kanzlerin Merkel gegen nationale Alleingänge aus und plädierten für eine europäische Lösung. Sie verwiesen auf die EU-Kommission, die am Montag Vorschläge in ähnlicher Stoßrichtung wie in der Schweiz ankündigte. Nach bisherigen Entwürfen bekämen Aktionäre EU-weit ein Recht auf Abstimmung über die Vergütungspolitik des Unternehmens.
Aktionärsschützer verwiesen aber darauf, dass in Deutschland vieles von dem schon gelte, was in der Schweiz geplant sei. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz mahnte zudem: Über die Höhe der einzelnen Vergütungen zu entscheiden, sei klassische Aufgabe des Aufsichtsrats, in den Hauptversammlungen dominierten ohnehin Groß-Anleger.