Düsseldorf. . Bei einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW sind Mobilfunkshops von der Deutschen Telekom, E-Plus, Mobilcom-Debitel und O2 unangenehm aufgefallen: In Beratungsgesprächen hatten die Verkäufer oft wichtige Vertragsdetails verschwiegen.

Es ist ein in vernichtendes Urteil: Bei einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW lief keines der von den Verbraucherschützern fingierten Beratungsgespräche in Mobilfunkshops der Deutschen Telekom, von E-Plus, von Mobilcom-Debitel und O2 ohne Mängel ab.

Vor allem kritisieren die Tester, dass die Verkäufer im Gespräch nicht darauf hinwiesen, dass die Konditionen oft besser sind, wenn man die Handy-Verträge im Internet abschließt. Mehr noch: Einige Berater sollen sogar behauptet haben, die Konditionen in Laden und Netz seien identisch. „Gerade mal vier der 30 Verkäufer“, so die Verbraucherzentrale, „wiesen unumwunden auf die Preisvorteile im Internet hin.“

„Die Tester stießen überwiegend auf Inkompetenz und Verschwiegenheit“

„Die Tester stießen überwiegend auf Inkompetenz und Verschwiegenheit“, heißt es in der Stellungnahme der Verbraucherschützer. So verschwiegen die Handy-Verkäufer in der Regel die bei Vertragsabschluss fällig werdenden Anschlussgebühren.

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Nur auf Nachfrage seien sie bereit gewesen, diese zu streichen, so die Verbraucherzentrale – nicht ohne die Tester zu drängen, den Vertrag noch am selben Tag abzuschließen. Denn das Angebot, die Gebühr zu streichen, gelte „nur heute“. Sogar die Höhe der Anschlussgebühren variiere in verschiedenen Shops ein und desselben Anbieters, so der Test.

Verschweigen Anbieter Zusatzkosten wie die einmalige Anschlussgebühr auch auf Nachfrage des Kunden, ist der Vertrag anfechtbar. Weil es sich in solchen Fällen um „arglistige Täuschung“ handelt. Bei Online-Abschluss gilt dagegen: Kunden haben immer zwei Wochen Zeit, vom Vertrag zurückzutreten.