Düsseldorf. . Im Januar herrscht in Fitness-Studios Hochkonjunktur. Schließlich haben sich viele fürs neue Jahr vorgenommen, endlich abzunehmen und fitter zu werden. Worauf sollten Kunden beim Vertragsabschluss achten?

Gute Neujahrsvorsätze bringen viele dazu, Mitglied eines Fitnessstudios zu werden. Vor Vertragsabschluss sollten sie sich aber die Bedingungen genau anschauen und prüfen, ob Erreichbarkeit und Öffnungszeiten ihren Bedürfnissen entsprechen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Sinnvoll sei auch, zunächst ein kostenloses Probetraining zu absolvieren, um das Studio kennenzulernen. Die Verbraucherzentrale gibt weitere Tipps, worauf zu achten ist:

Vertragsabschluss: Verbraucher sollten das Kleingedruckte genau lesen und sich nicht zur Unterschrift drängen lassen. Am besten nehmen sie den Vertrag mit nach Hause und lesen ihn dort in Ruhe. Bei Unklarheiten sollten sie beim Studiobetreiber nachfragen.

Viele Klauseln in Fitnessstudioverträgen sind der Verbraucherzentrale zufolge rechtlich nicht zulässig. So dürfe ein Studio zum Beispiel die Verantwortung für Unfälle nicht komplett ausschließen. Es müsse vielmehr für die eigene Fahrlässigkeit einstehen, wenn etwa die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet wurden und sich deshalb jemand verletzt.

Monatsbeitrag sinkt mit der Vertragslaufzeit

Vertragslaufzeit: Je länger ein Vertrag läuft, desto günstiger wird in der Regel der Monatsbeitrag. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist sogar eine Erstlaufzeit von 24 Monaten rechtens. Das macht den Kunden allerdings unflexibel, zum Beispiel wenn er unzufrieden wird mit dem Angebot. Praktischer ist dann eine kürzere Vertragsdauer.

Verbraucher sollten außerdem darauf achten, dass sich die meisten Verträge automatisch verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig vor Vertragsende gekündigt werden. Eine Verlängerung um sechs Monate sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale akzeptabel, zwölf Monate eher nicht. Allerdings gebe es dazu bisher sehr uneinheitliche Gerichtsentscheidungen.

Ärztliches Attest hilft bei der Kündigung

Vertragskündigung: Der Monatsbeitrag wird in der Regel auch fällig, wenn man nicht trainiert. Vor Laufzeitende aus dem Vertrag heraus kommen Kunden laut der Verbraucherzentrale meist nur, wenn die Kündigungsfrist unzumutbar lang ist. Bis zu drei Monate seien erlaubt. Nicht gestattet ist dagegen, den Kunden zu einer Kündigung per Einschreiben zu verpflichten.

Vorzeitig beenden lässt sich ein Vertrag mit ärztlichem Attest, das eine dauerhafte Sportunfähigkeit belegt. Betroffene Kunden sollten dann innerhalb von zwei Wochen kündigen, raten die Verbraucherschützer - am besten per Einschreiben mit Rückschein. Alternativ könnten sie sich den Eingang der Kündigung direkt vom Studio bestätigen lassen.