Essen. . Die Deutsche Bahn verklagt Thyssen-Krupp vor dem Landgericht Frankfurt. Der Streitwert beträgt 550 Millionen Euro. Der Erfolg der Klage ist jedoch unsicher. Laut Unterlagen wusste die Bahn bereits mindestens seit dem Jahr 2000 von den illegalen Preisabsprachen.

Die Deutsche Bahn will von Thyssen-Krupp Schadenersatz in Millionenhöhe für die Beteiligung der Essener an einem illegalen Schienenkartell. Eine entsprechende Klage gegen Thyssen-Krupp und weitere Beteiligte hat die Bahn beim Landgericht Frankfurt eingereicht, wie das Gericht bestätigte. Streitwert: 550 Millionen Euro.

Thyssen-Krupp war bereits in den vergangenen Wochen wegen Preisabsprachen, Luxusreisen und Milliardenverlusten in die Kritik gerutscht.

Thyssen-Krupp strebt einen Vergleich mit der Bahn an

Im Schienenkartell hatten mehrere Firmen rund um Thyssen-Krupp der Bahn überteuerte Schienen verkauft und damit vor allem den Steuerzahler geschädigt. Der Bund unterstützt die Bahn jedes Jahr mit Milliardensummen an Investitionen ins Schienennetz. Das Bundeskartellamt hatte die Absprachen bereits vor Monaten mit Strafen in Höhe von rund 125 Millionen Euro geahndet. Davon musste Thyssen-Krupp 103 Millionen zahlen. Thyssen-Krupp teilte mit, der Konzern sei mit der Bahn in Verhandlungen über einen Vergleich. Die Klage sei nur zur Fristwahrung gedacht.

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Ob die Bahn mit ihrer Klage Erfolg haben kann, ist unsicher. Wie aus Unterlagen hervorgeht, die dieser Zeitung vorliegen, wusste die Bahn mindestens seit 2000, dass Thyssen-Krupp und der österreichische Konzern Voestalpine illegal Preise absprachen. Die Bahn hatte entdeckt, dass der für den Schieneneinkauf zuständige Mitarbeiter von Thyssen-Krupp geschmiert worden war. Nach der Entlassung des Mitarbeiters stellten die internen Ermittler der Bahn Unterlagen sicher, „die eindeutig auf Preisabsprachen zum Einkauf von Schienen hinweisen.“ Die damalige Leiterin der Rechtsabteilung der Bahn, Margret S., wurde informiert. Eine Strafanzeige wegen „überhöhter Preise“ ging bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt ein.

Angebliche Absprache, damit Thyssen-Krupp Kunde der Bahn-Logistik bleibt

Doch trotz dieses Wissens unterband die Bahn das Kartell danach nicht. Angeblich wurde die Spur nicht weiter verfolgt, weil die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen erfolglos beendete.

Beteiligte des Kartells berichten dieser Zeitung von einem anderen Grund: Es habe eine Absprache von Thyssen-Krupp mit der Bahn gegeben. Solange die Bahn auf Staatskosten überteuerte Schienen kaufe, solange bleibe Thyssen-Krupp Kunde der Bahn-Logistik. Diese strebte im Vorfeld des damals geplanten Börsengangs nach Gewinn. Ein Geschäft zu Lasten der Steuerzahler. Bahn und Thyssen-Krupp bestreiten die Angaben der Ex-Mitarbeiter.