Essen. . Über die Hälfte (55 Prozent) der Beschäftigten in Deutschland kann sich über Weihnachtsgeld freuen. Und das obwohl Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben. Unternehmen müssen sich aber an gewisse Regeln halten. Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Festtagsbonus.

Arbeitnehmer haben zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dennoch müssen sich Unternehmen an gewisse Regeln halten. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Festtagsbonus.

Wer bekommt Weihnachtsgeld?

Über die Hälfte (55 Prozent) der Beschäftigten in Deutschland kann sich jedes Jahr aufs Neue über Weihnachtsgeld freuen. Ob Arbeitnehmer die einmalige Sonderzahlung erhalten, steht im Arbeitsvertrag. Auch im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung kann der Anspruch geregelt sein.

Darf der Chef am Weihnachtsgeld rütteln?

Ist die Zahlung vertraglich vereinbart, darf die Firma sie nicht einfach streichen oder kürzen. „Steht etwa ,Ein Weihnachtsgeld von 1000 Euro ist zu zahlen’ im Vertrag, so muss der Arbeitgeber dem auch nachkommen“, erläutert der Berliner Rechtsanwalt Volker Dineiger-- auch dann, wenn „der Mitarbeiter wegen eines Bandscheibenvorfalls 100 Tage krank geschrieben war“.

Oftmals sehen Arbeitsverträge allerdings Beschränkungen für den Krankheitsfall vor. Bei langen Fehlzeiten bekommen Mitarbeiter dann im Zweifelsfall nur einen stark verkleinerten Zuschuss.

Was ist, wenn Weihnachtsgeld gezahlt wird?

Hier muss man unterscheiden: Steht im Vertrag, das Weihnachtsgeld wird „freiwillig“ oder „ohne jeden Rechtsanspruch“ gezahlt, liegt es am Chef, ob er sich großzügig zeigt. Steht im Vertrag, es handele sich um eine „freiwillige, stets widerrufliche“ Leistung, sieht der Fall anders aus. Will der Chef nicht zahlen und beruft sich dabei auf diese Klausel, ist er im Unrecht. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Vertragsformulierungen nämlich für ungültig erklärt.

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Und wenn nichts geregelt ist?

Auch ohne vertragliche Vereinbarung kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld entstehen. Zahlt der Arbeitgeber die Gratifikation dreimal in gleicher Höhe und ohne Vorbehalt, dann haben Arbeitnehmer ein Anrecht auf die Zahlung – wegen „betrieblicher Übung“.

Darf der Chef im Falle einer Kündigung das Geld zurückverlangen?

Zurückfordern dürfen Firmen das Geld nur, wenn entsprechende Rückzahlungspflichten vereinbart worden sind und es um mehr als 100 Euro geht. Bei mehr als 100 Euro, aber weniger als einem Monatsverdienst kann der Chef eine Bindungsfrist bis zum 31. März des Folgejahres vorschreiben. Kündigt ein Mitarbeiter zum 31. Januar, muss er das Geld zurückgeben. Kündigt er zum 31. März oder später, darf er es behalten.

Gibt es Weihnachtsgeld auch in der Elternzeit?

Mütter und Väter, die sich eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen, um sich um den Nachwuchs zu kümmern, gehen oft leer aus. Arbeitgeber dürfen das Weihnachtsgeld streichen, wenn das Ar­beitsverhältnis deswegen ein Jahr ruht. Entscheidend ist, wie genau die Firma die Regelungen zum Weihnachtsgeld formuliert hat.

Haben auch 400-Euro-Jobber Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Zahlt die Firma den Festtagsbonus ohne Bedingungen, haben alle Mitarbeiter Anspruch darauf – auch 400-Euro-Jobber, Teilzeitkräfte oder Werkstudenten. Abzüge in der Höhe der Zuwendung gehen hier in Ordnung. Willkürlich darf der Chef niemanden von der Zahlung ausschließen.