Kassel. Die Verhandlungen über Maßnahmen zur Sanierung der insolventen Drogeriekette sind am Mittwoch gestartet. Insolvenzverwalter und Verdi diskutierten, wie die verbliebenen Beschäftigten zur Firmensanierung beitragen könnten. Im Gespräch war auch ein Verzicht auf Urlaub- und Weihnachtsgeld.
Im Ringen um die Zukunft von Schlecker haben am Mittwoch Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz und die Gewerkschaft Verdi erstmals über mögliche Sanierungsbeiträge der verbliebenen Beschäftigten verhandelt. Geiwitz und Verdi-Verhandlungsführer Bernhard Franke hätten sich in einem ersten Sondierungsgespräch darüber ausgetauscht, wie sich die noch rund 13.500 Mitarbeiter etwa über Verzicht auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld an einer Sanierung der insolventen Drogeriemarkt-Kette beteiligen könnten, sagte eine Verdi-Sprecherin.
Das Gespräch habe etwa eine Stunde gedauert, sagte die Verdi-Sprecherin. Ein konkretes Ergebnis habe es jedoch nicht gegeben. Franke hatte im Vorfeld des Gesprächs vorgeschlagen, die Belegschaft im Gegenzug für etwaige Zugeständnisse mit Anteilen am Unternehmen zu beteiligen. Denkbar wäre es demnach auch, dass Schlecker von betriebsbedingten Kündigungen absieht.
Für Donnerstag war nach Angaben von Verdi ein weiterer Gesprächstermin vorgesehen. Auch hierfür wurde demnach nicht mit konkreten Ergebnissen gerechnet. Fortgesetzt werden sollen die Verhandlungen laut Gewerkschaft ab Mitte April. Einer genauer Termin hierfür wurde den Angaben zufolge aber noch nicht festgelegt.
Die Suche nach einem Investor für Schlecker geht weiter
Schlecker hatte Ende Februar Insolvenz angemeldet. Die Drogeriemarktkette schloss daraufhin Ende März mehr als 2000 Filialen. Rund 10.000 Mitarbeiter verloren kürzlich ihren Job, nachdem die Gründung einer Transfergesellschaft scheiterte. Die Schlecker-Belegschaft besteht überwiegend aus Frauen.
Insolvenzverwalter Geiwitz sucht nach einem Investor. Seinen Angaben zufolge gibt es mehrere Interessenten. Auch die Kinder von Firmengründer Anton Schlecker, Meike und Lars, erwägen einem Medienbericht zufolge einen Rückkauf unter Mithilfe eines Co-Investors. (afp)