Kassel. . Hartz-IV-Empfänger müssen sich von wertvollen Münzsammlungen trennen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Es schmetterte damit die Klage eines 52-Jährigen ab, der die Münzen nach eigenen Angaben nur mit herben Verlusten verkaufen konnte.
Hartz-IV-Empfänger müssen wertvolle Münzsammlungen verkaufen. Ihr Verkauf ist in der Regel nicht unwirtschaftlich, und die Sammlung ist auch nicht als Hobby geschützt, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az.: B 14 AS 100/11)
Es wies damit die Klage eines heute 52-jährigen Mannes aus dem Raum Hannover ab. Der gelernte Bauingenieur arbeitet inzwischen als Lagerarbeiter, war aber von August 2005 bis Februar 2006 arbeitslos und beantragte daher Hartz IV. Mit Blick auf eine wertvolle Münzsammlung verneinte das Jobcenter jedoch seine Hilfebedürftigkeit.
52-Jähriger kann Münzen nach eigenen Angaben nur mit großem Verlust verkaufen
Die umstrittene Sammlung umfasste zunächst 240 und zuletzt noch 180 Münzen, die Älteste war ein Taler aus dem Jahr 1520. Mit seiner Klage argumentierte der Mann, die Münzen seien keine Geldanlage, sondern reine Liebhaberei. Der Verkauf sei aber auch unwirtschaftlich. Gegenüber dem Anschaffungswert von gut 27.000 Euro könne er die Sammlung wohl nur mit einem Abschlag zwischen 35 und 40 Prozent verkaufen.
Laut Gesetz müssen Arbeitslose Vermögenswerte nicht verkaufen, wenn dies „offensichtlich unwirtschaftlich“ ist. Damit wolle der Gesetzgeber „einen wirtschaftlichen Ausverkauf verhindern“, stellte das BSG nun klar. Nach bisheriger BSG-Rechtsprechung müssen Arbeitslose beispielsweise eine Lebensversicherung nicht verkaufen, wenn ihr Rückkaufwert noch deutlich unter den bisherigen Einzahlungen liegt.
Auf frei verkäufliche Vermögenswerte mit frei schwankenden Preisen sei dies aber nicht voll übertragbar, urteilten nun die Kasseler Richter. Die Schwelle zur „offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit“ sei hier noch schwerer auszumachen und liege in jedem Fall deutlich tiefer. Im konkreten Fall sei der Verkauf noch zumutbar gewesen. (afp)