Stuttgart. Die Transfergesellschaften sind gescheitert. Für den Insolvenzverwalter bedeutet das, dass die Suche nach einem Investor nicht leichter wird. Den ehemaligen Schlecker-Beschäftigten steht der Gang zum Arbeitsamt bevor. Sonst haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die gekündigten Schlecker-Mitarbeiter müssen sich spätestens am Montag bei der Bundesagentur für Arbeit erwerbslos melden. Das geht aus den Schreiben hervor, die am Freitag bei einem Großteil der 10.000 Betroffenen eingingen. "Nachdem für Sie keinerlei Beschäftigungsmöglichkeit mehr besteht, stelle ich Sie zum 31.03.2012 unwiderruflich von der Erbringung der Arbeitsleistung frei", heißt es in dem Schreiben des Insolvenzverwalters. Die Kündigung wurde zum 30. Juni ausgesprochen.
Erst nach der Registrierung bei der Bundesagentur für Arbeit besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Schaffung einer bundesweiten Transfergesellschaft zur Umschulung und Weitervermittlung der gekündigten Beschäftigten war zuvor am Widerstand der Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung gescheitert. (dapd)