Essen. . Das Thema Schadenersatz ist vom Tisch: Trotz der Kostenexplosion beim Stahlwerksbau in Brasilien soll der ehemalige Thyssen-Krupp-Chef Ekkehard Schulz nicht zur Kasse gebeten werden. Gutachter sehen „keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Sorgfaltspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat“.

Mögliche Schadenersatzforderungen gegen den früheren Thyssen-Krupp-Vorstandschef Ekkehard Schulz sind vom Tisch. Trotz der Kostenexplosion beim Stahlwerksbau in Brasilien sehen vom Konzern beauftragte Gutachter „keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Sorgfaltspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat“. Dies teilte der Essener Stahl- und Technologiekonzern mit. Am 20. Januar findet in Bochum die Hauptversammlung von Thyssen-Krupp statt. Die Konzernführung muss sich nach milliardenschweren Abschreibungen und roten Zahlen im abgelaufenen Geschäftsjahr auf kritische Fragen von Aktionärsvertretern einstellen.

Die Kosten für das Stahlwerk in Brasilien waren ursprünglich auf 1,3 Milliarden Euro beziffert worden, schossen aber nach Pannen und Mängeln auf mehr als fünf Milliarden Euro in die Höhe. Wie Thyssen-Krupp nun mitteilte, haben externe Rechtsanwälte die Einhaltung der aktienrechtlichen Pflichten durch alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder unabhängig geprüft. Die Prüfung habe „auch der Absicherung der Entlastungsbeschlüsse für Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung“ gedient.

Schulz hatte den Chefposten Anfang 2011 an den ehemaligen Siemens-Manager Heinrich Hiesinger abgegeben. Seinen Posten im Thyssen-Krupp-Aufsichtsrat legte Schulz Ende vergangenen Jahres nieder.