Düsseldorf. ThyssenKrupp will Schadensersatz an die Deutsche Bahn zahlen. Als Mitglied des Kartells „Die Schienenfreunde“ sollen die Essener die Preise jahrelang mit in die Höhe getrieben haben. In einem ersten Schritt hatte ThyssenKrupp die gesamte Führungsriege bei GFT entlassen, nachdem sich der Vorwurf wettbewerbswidriger Absprachen erhärtet hatte.
Der wegen eines Schienenhersteller-Kartells ins Visier der Behörden geratene Mischkonzern ThyssenKrupp bemüht sich bei der Deutschen Bahn um Schadensbegrenzung.
Sprecher beider Konzerne bestätigten am Mittwoch, seit längerem in Gesprächen zu sein. Ein Ergebnis gebe es aber noch nicht. „Wir sind in Gesprächen mit der Bahn, um weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit auszuloten“, sagte ein ThyssenKrupp-Sprecher und bestätigte damit einen Zeitungsbericht. Zur Höhe eines möglichen Schadensersatzes an den Logistikkonzern machte er keine Angaben. Das „Handelsblatt“ hatte unter Berufung auf Branchenkreise berichtet, ThyssenKrupp habe eingewilligt, Schadenersatz an die Deutsche Bahn zu leisten.
Preisabsprachen und unerlaubte Verteilung von Aufträgen
Ein Kartell mit dem Namen „Schienenfreunde“ soll durch Preisabsprachen und unerlaubte Verteilung von Aufträgen zwischen 1998 und 2008 einen dreistelligen Millionenschaden bei der Bahn verursacht haben. Staatsanwaltschaft und Bundeskartellamt hatten im Frühjahr Ermittlungen aufgenommen und Büroräume diverser Firmen durchsucht. Neben der ThyssenKrupp-Tochter GFT Gleistechnik hatten die Behörden etwa zehn Firmen ins Visier genommen, darunter auch den österreichischen Stahlkonzern Voestalpine. ThyssenKrupp reagierte in einem ersten Schritt mit der Entlassung der gesamten Führungsriege bei GFT, nachdem sich der Vorwurf wettbewerbswidriger Absprachen erhärtet hatte.
Bahn-Rechtsvorstand Gerd Becht schätzte zuletzt den wirtschaftlichen Gesamtschaden durch Preisabsprachen von Zulieferern für den Konzern auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag. Wenn ein Kartell aufgedeckt werde, suche der Konzern aber nicht immer die eigenen Ansprüche mit Klagen durchzusetzen, sondern manchmal „klären sich die Dinge auch über Verhandlungen“.
Ein Sprecher des Bundeskartellamts erklärte, ein Ende des Kartellverfahrens sei noch nicht in Sicht. Es handele sich um ein komplexes Verfahren. (rtr)