Berlin. Für die rund 600.000 Beschäftigten in der Pflegebranche soll noch 2009 ein Mindestlohn gelten. Weitere Mindestlöhne lehnt Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt jedoch strikt ab: Es gebe im Moment keine einzige Branche, in der soziale Verwerfungen drohten.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat Mindestlöhne in weiteren Wirtschaftszweigen strikt abgelehnt. Er sehe im Moment «keine einzige Branche», in der soziale Verwerfungen drohten, sagte Hundt am Dienstag zur konstituierenden Sitzung des Hauptausschusses für Mindestarbeitsentgelte in Berlin. Auch DGB-Chef Michael Sommer äußerte Zweifel am Sinn des Gremiums. Ziel der Gewerkschaften bleibe ein flächendeckender Mindestlohn, der über 7,50 Euro liegen müsse, bekräftigte er.

Scholz: Meilenstein für Arbeitnehmer

Beide sind Mitglieder des Gremiums, das nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz prüfen soll, ob es in Wirtschaftszweigen mit geringer Tarifbindung soziale Verwerfungen gibt und Mindestlöhne festgesetzt werden müssen». In dem Ausschuss unter dem Vorsitz von Klaus von Dohnanyi sind neben Experten auch die Sozialpartner vertreten.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz bezeichnete die Einberufung des Gremiums als «Meilenstein» für die Arbeitnehmer in Deutschland. Er zeigte sich davon überzeugt, dass der Ausschuss sich «rasch und tatkräftig» auf Lohnuntergrenzen in weiteren Branchen verständigen könne. «Mindestlöhne sind Kernelemente sozialer Gerechtigkeit», sagte der SPD-Politiker.

Mindestlöhne in der Pflege ab 2009

Für die rund 600.000 Beschäftigten in der Pflegebranche soll noch 2009 ein Mindestlohn gelten. Wie Scholz sagte, kann die Regelung im Laufe des Jahres im Bundesgesetzblatt stehen und damit in Kraft treten. Der Minister hat bereits am Freitag die Mitglieder der ersten Pflegekommission berufen, die über verbindliche Lohnuntergrenzen verhandeln soll. Dem Gremium gehören Vertreter von Gewerkschaften, kommunalen und privaten Arbeitgebern sowie Kirchen an. Der vereinbarte Mindestlohn wird dann über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz umgesetzt.

In der Pflege gibt es keinen bundesweiten Tarifvertrag, der eigentlich Voraussetzung für die Festlegung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze ist. Das liegt an den Kirchen als größter Arbeitgeber in der Altenpflege, die keine Tarifverträge abschließen. Sie vereinbaren Löhne nach eigenen Richtlinien, die sich allerdings häufig an Tarifverträgen orientieren. (ap/ddp)