Bonn. Die Deutsche Bahn behindert Experten zufolge den Wettbewerb auf deutschen Schienen. Die Monopolkomission beklagt in einem aktuellen Gutachten, die Bahn habe Vorteile beim Zugang zur Infrastruktur und empfiehlt die Privatisierung der Transportsparte.

Die Monopolkommission sieht «erhebliche Wettbewerbshindernisse» im deutschen Bahnverkehr. Das geht aus einem Sondergutachten hervor, das das unabhängige Beratergremium am Montag der Bundesregierung übergab. Der Wettbewerb im deutschen Eisenbahnsektor nehme nur langsam Fahrt auf. Eine wesentliche Ursache dafür liege in der Struktur des Branchenführers Deutsche Bahn, der deutliche Vorteile beim Zugang zur Infrastruktur gegenüber Wettbewerbern habe.

Bahn weist Vorwürfe zurück

Als wichtigsten Hebel für mehr Wettbewerb empfehlen die Experten die Trennung von Infrastruktur und Transportsparte bei der Deutschen Bahn. Die Transportsparte müsse daher möglichst bald privatisiert werden, um die Unabhängigkeit der Eisenbahninfrastrukturbetreiber sicherzustellen. «Faire Wettbewerbsbedingungen beim Zugriff auf die Infrastruktur sind unabdingbare Voraussetzung für einen effizienten Qualitäts- und Preiswettbewerb bei der Bahn und zum Vorteil der Verbraucher», sagte der Vorsitzende der Kommission, Justus Haucap von der Universität Düsseldorf.

Die Bahn wies die Vorwürfe zurück. Die Wettbewerbssituation in Deutschland sei vorbildlich, sagte ein Konzernsprecher. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern sei der Markt für den Personen- und Güterverkehr geöffnet. Er verwies darauf, dass die privaten Unternehmen im Nahverkehr ihren Marktanteil seit 2004 von 11,9 auf 18,4 Prozent im vergangenen Jahr ausgebaut hätten.

Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung sowie der Konzentrationsberichterstattung. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt unter anderem die Erstellung eines Sondergutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung auf den Märkten der Eisenbahn untersucht. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden. (ddp)