München. Der Prozess um die Neonazi-Terrorgruppe NSU ist am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt worden. Am siebten Verhandlungstag sagt der Angeklagte Holger G. aus. Er gilt als besonders wichtiger Zeuge, weil er über das Innenleben des NSU berichten könnte.
Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München hat am Donnerstag der zweite Angeklagte mit seiner Aussage begonnen. Der wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagte Holger G. machte zunächst Angaben zu seinem Werdegang. Im weiteren Verlauf wollte er dann nach Angaben seiner Verteidiger eine Erklärung zu den Vorwürfen gegen sich abgeben. G. will demnach aber zunächst nicht auf Nachfragen des Gerichts antworten.
Der 39-jährige G. gilt als besonders wichtiger Zeuge, weil er mit den drei mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe während deren fast dreizehn Jahren im Untergrund Kontakt gehalten haben soll. Er soll diesen seine Ausweispapiere zur Verfügung gestellt und damit die Möglichkeit eröffnet haben, seine Identität zu nutzen. Einmal im Jahr soll er die drei im Urlaub getroffen haben, um sich mit ihnen auszutauschen. G. könnte also womöglich Angaben machen, welche Stellung Zschäpe in dem NSU-Trio hat.
Der rechte Terror der NSUZschäpe ist nach dem Tod von Böhnhardt und Mundlos im November 2011 als einzige NSU-Überlebende wegen zehnfachen Mordes, zwei Bombenanschlägen und fünfzehn Raubüberfällen angeklagt. Obwohl sie keinen der Morde - neun davon an Migranten - selbst verübt haben soll, hält die Bundesanwaltschaft sie für eine Mittäterin. Nach Auffassung der Anklage führte sie die Finanzen des NSU und wahrte nach außen den Schein der Normalität für die Terrorzelle. (afp)