Karlsruhe. Der Reporter von “Das ZOB“ hat im nachgezogenen Losverfahren einen der 50 Presseplätze erhalten. Die Beschwerde eines anderen Journalisten, der seine Akkreditierung im zweiten Vergabeverfahren verloren hatte, wies das Bundesverfassungsgericht ab.

Nach der erneuten Panne bei der Platzvergabe für Medienvertreter im NSU-Prozess hat der freie Journalist Oliver Renn von "Das ZOB" (Das Zentralorgan Berlin) im zweiten Anlauf einen der 50 festen Presseplätze erhalten. Er war am Donnerstag bei der Neuverlosung des reservierten Sitzplatzes erfolgreich, wie das Oberlandesgericht (OLG) München mitteilte. Derweil scheiterte beim Bundesverfassungsgericht ein weiterer Journalist mit einer Beschwerde gegen die Akkreditierungspraxis des Münchner Gerichts.

Die Neuverlosung des reservierten Platzes war erforderlich geworden, weil bei der Verlosung der Medienplätze am Montag ein Redakteur des Westdeutschen Rundfunks einen der begehrten Presseplätze erhielt, obwohl er zuvor seinen Antrag auf Akkreditierung zum Prozess zurückgezogen hatte. Dies sei bedauerlicherweise aufgrund "eines Versehens" unbeachtet geblieben, hatte das Münchner Gericht anschließend erklärt.

Klage nach Verlust des Platzes abgewiesen

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Der ursprünglich für den 17. April geplante Beginn des NSU-Verfahrens war wegen des Streits um die Vergabe der Presseplätze im Gerichtssaal auf den 6. Mai verschoben worden. Am vergangenen Montag waren die festen Presseplätze dann in einem zweiten Vergabeverfahren neu verteilt worden, diesmal nach dem Losverfahren.

Dabei war der freie Journalist Martin Lejeune leer ausgegangen, nachdem er im ersten Vergabeverfahren einen garantierten Sitzplatz bekommen hatte. Seine Beschwerde gegen das Vorgehen des Münchner Gerichts nahm das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zur Entscheidung an. Die Beschwere sei unbegründet, weil Grundrechte des Beschwerdeführers nicht verletzt seien, befanden die Karlsruher Richter. Bereits am Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde eines weiteren freien Journalisten abgewiesen.

Bereits am Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde eines weiteren freien Journalisten abgewiesen. Sein Recht "auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb" sei offensichtlich nicht verletzt. Bei der Verteilung knapper Sitzplätze habe das Oberlandesgericht München "einen erheblichen Ermessensspielraum".

Prozess gegen Beate Zschäpe soll am 6. Mai beginnen

Der ursprünglich für den 17. April geplante Beginn des NSU-Verfahrens war wegen des Streits um die Vergabe der Presseplätze im Gerichtssaal auf den 6. Mai verschoben worden. Am vergangenen Montag waren die festen Presseplätze dann in einem zweiten Vergabeverfahren neu verteilt worden, diesmal nach dem Losverfahren. Gegen dessen Ergebnis richteten sich die gescheiterten Verfassungsbeschwerden der beiden Journalisten in Karlsruhe.

Der NSU-Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte soll am Montag vor dem Münchner Gericht beginnen. Zschäpe werden unter anderem Mittäterschaft bei zehn Morden, mehrfacher Mordversuch und besonders schwere Brandstiftung vorgeworfen. (afp/dpa)