München. Nach der Auslosung für die Presseplätze beim NSU-Prozess gibt es Kritik am Ergebnis. Während renommierte Tageszeitungen wie Welt, FAZ und taz keinen Platz bekamen, dürfen Kabel eins, RTL 2 und die Frauenzeitschrift Brigitte aus dem Gerichtssaal berichten. Das führt zu beißendem Spott im Netz.

Nach der umstrittenen Auslosung der Presseplätze im NSU-Prozess bekommt vor allem die Frauenzeitschrift Brigitte einiges an Kritik ab. Das Oberlandesgericht München hatte am Montag bekannt gegeben, welche Medien von dem Prozess um eine mutmaßlich rechtsextremistisch motivierte Mordserie berichten dürfen.

Dazu gehören etwa die ARD, der Westdeutsche, der Bayerische und der Südwestrundfunk sowie das ZDF. Die WAZ Mediengruppe ist durch die Thüringische Landeszeitung beim NSU-Prozess vertreten.

"Focus" und "Spiegel" sind ebenfalls dabei, nicht aber die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung". Andererseits wurden mit Kabel eins, RTL 2, der Website "Hallo München" und der Frauenzeitschrift Brigitte einige Medien zugelassen, die - höflich gesagt - nicht gerade als erstes für politische Berichterstattung bekannt sind.

"Bald eine Homestory über Beate Zschäpe?"

Auf der Facebook-Seite der "Brigitte" sammeln sich denn auch seit Montag Nachmittag Nutzerkommentare, die von süffisant bis gehässig reichen. "Liebes Brigitte Team, gibt es jetzt bald auch eine Homestory über Beate Zschäpe?", heißt es da. "Ich zähle (...) fest auf Beates leckerste Spargelrezepte", frotzelt ein Nutzer, ein anderer versucht sich an einer Modejournalismus-Persiflage, in der die in der Nazi-Szene beliebten Marken "Lonsdale" und "Thor Steinar" erwähnt werden. Das Titelblatt einer angeblichen Brigitte-Ausgabe mit Beate Zschäpe als Covergirl wurde bei Facebook bereits einige hundert Mal geteilt.

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Bei Twitter wird unterdessen ein Link weitergereicht, der zu einem Brigitte-Porträt von Anja Sturm, einer der Anwältinnen von Beate Zschäpe, führt. Der Text geht zwar durchaus in die Tiefe, bestätigt aber auf den ersten Blick Frauenzeitschrift-Klischees: Gleich im ersten Absatz geht es um Sturms Styling - "Sie trägt hochhackige Schuhe zum schwarzen Designerkostüm, die Lippen knallrot, die blonden Haare kurz."

Kritik an "Brigitte" ein Fall von Sexismus?

Andere Twitter-Nutzer hingegen verteidigen die "Brigitte". So sammelt Anatol Stefanowitsch Textpassagen, in denen ebenfalls das Äußere von Anwältin Sturm thematisiert wird - nur eben in der Frankfurter Rundschau oder der Süddeutschen Zeitung. Und für Yasmina Banaszczuk fällt die Pauschalkritik an der "Brigitte" klar unter Sexismus.

<blockquote class="twitter-tweet"><p>Einem Magazin Relevanz oder gar journalistische Fähigkeit abzusprechen, weil es als Zielgruppe Frauen hat, ist btw sexistisch. <a href="https://twitter.com/search/%23servicetweet">#servicetweet</a></p>&mdash; Mina Dingens. (@miinaaa) <a href="https://twitter.com/miinaaa/status/328907728821051392">April 29, 2013</a></blockquote>

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Redaktion will ihren Platz im Gerichtssaal nicht abgeben

Auch auf der Facebook-Seite der "Brigitte" gibt es zwar vereinzelt positive Stimmen ("Freue mich auf eine gute Reportage"), die Mehrheit sieht hier aber den Losentscheid zugunsten der Zeitschrift kritisch: "Was wollen Sie denn bitte beim NSU-Prozess", will ein Nutzer wissen, "und wäre es nicht angebrachter, wenn renommierte Tageszeitungen wie die TAZ vor Ort wären?" Ein anderer fordert die Redaktion sogar ganz deutlich zum Handeln auf: "Machen Sie ihren Platz für seriöse Medien frei!", schreibt er.

Nachdem am Montag zunächst einige Stunden nur ein Eintrag zum Thema "Schicker und bequemer radeln mit einem E-Bike" auf der Facebook-Seite stand, legte die Redaktion ab Abend nach. Selbstverständlich werde sie von dem Platz im Gerichtssaal Gebrauch machen, teilte sie ihren Leserinnen mit. "Die Brigitte hat seit jeher gesellschaftspolitische Themen aufgegriffen. Für uns steht im Fokus, was für Frauen relevant ist. Dazu gehört (...) natürlich auch die Berichterstattung über den NSU-Prozess."

"FAZ", "taz" und "Die Welt" prüfen juristische Schritte gegen Auslosung 

Der wochenlange Streit um die Akkreditierungen für den NSU-Prozess dürfte auch auf anderer Ebene nach der Auslosung vom Montag weitergehen.

Ein freier Journalist hat nach eigenen Worten bereits eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht, auch die Tageszeitungen "FAZ", "taz" und "Die Welt" denken über juristische Schritte nach. "Der wichtigste Prozess in diesem Jahr in Deutschland, und die drei großen überregionalen Qualitätszeitungen des Landes sind ausgeschlossen anders als etwa das Anzeigenblatt 'Hallo München' - das ist doch absurd", kommentierte "Welt"-Chefredakteur Jan-Eric Peters. "Wir erwägen eine juristische Klärung."

927 Journalisten hatten sich um 50 Plätze beworben

Als Gerichtssprecherin Andrea Titz am Montagnachmittag die Liste der Gewinner vorlas, gab es an einigen Stellen spontanes, bitteres Gelächter - vor allem, wenn ziemlich unbekannte Namen fielen. Wichtige Regionalzeitungen wie der "Tagesspiegel" und die "Berliner Zeitung" hingegen warteten vergeblich auf ihre Nennung.

927 Berichterstatter hatten sich insgesamt um die 50 Plätze im Verhandlungssaal beworben. Da pro Medium nur eine Reservierung vergeben wurde, landeten am Ende 324 Zettel in den durchsichtigen Plastikkisten mit den bunten Aufklebern: rot für die Nachrichtenagenturen, blau für die ausländischen Medien und gelb für die große Gruppe der deutschen Medien. Aus diesen Kisten zog Notar Dieter Mayer um 12 Uhr die Kärtchen, hinter verschlossenen Türen und im Beisein des SPD-Politikers Hans-Jochen Vogel als Zeugen.

Enttäuschung gehört zum "Schicksal des Losverfahrens"

"Auf den erstem Blick mag es so aussehen, als ob Verlosung und Rechtsfindung nicht zusammenpassen", meint der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer. "Auf den zweiten Blick aber ist das eine vernünftige Lösung: Es geht darum, die Öffentlichkeit zu garantieren, ohne dass das Gericht sich seine Öffentlichkeit selber zusammenstellt, indem es eine konkrete Auswahl trifft. Dafür ist das Losprinzip geeignet." So, wie das Gericht es gemacht hat, sei es jedenfalls "im Ergebnis in Ordnung".

Natürlich seien einige Medien enttäuscht, sagte Gerichtspräsident Karl Huber. "Das ist das Schicksal des Losverfahrens." Sein Mitgefühl schien sich jedoch in Grenzen zu halten - vor allem kritisierte er die bisherige Berichterstattung: "Die Angriffe, denen sich das Gericht ausgesetzt sah, obwohl es sich absolut korrekt verhalten hat, sind in der Geschichte der Bundesrepublik ohne Beispiel."

Türkische Medien auf vier Plätzen vertreten

Dass das erste Akkreditierungsverfahren "absolut korrekt" war, daran hatte freilich das Bundesverfassungsgericht seine Zweifel. Bei der ursprünglichen Vergabe waren türkische Medien nicht zum Zuge gekommen - obwohl acht der zehn Opfer der NSU-Mordserie aus der Türkei stammten. Deshalb hatten die Karlsruher Richter das OLG angewiesen, die Platzvergabe zu korrigieren.

In dem Losverfahren sollten türkische Medien nun vier Plätze bekommen. Die Zeitung "Sabah", die mit ihrer Verfassungsbeschwerde das neue Verfahren ins Rollen gebracht hatte, gehört dieses Mal zu den Gewinnern. Auch das Istanbuler Büro des Senders "Al Jazeera" ergatterte einen Platz - was sogleich zu Diskussionen darüber führte, ob es in dieser Kategorie überhaupt richtig einsortiert wurde. Anders als im ersten Verfahren können Medien diesmal ihre festen Plätze nachträglich auch anderen akkreditierten Journalisten zur Verfügung stellen. So hatte die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) zwar kein Losglück, dafür aber das "SZ-Magazin". Da werde man sich doch irgendwie einigen können, vermutete Huber.

"Das Losverfahren mag korrekt sein, aber es ist in einem so wichtigen Prozess unangemessen, weil es Ergebnisse auf gut Glück generiert", kritisierte die "SZ"-Gerichtsreportern Annette Ramelsberger. Ihre Zeitung werde aber nicht klagen. "Wir sind keine schlechten Verlierer."

Diese Medien haben einen Platz beim NSU-Prozess 

Gruppe 1: In- und ausländische Nachrichtenagenturen: 5 Plätze

Untergruppe „Agenturen, die Nachrichten auch in deutscher Sprache im Inland verbreiten:

9 Bewerber, 2 gesetzte Plätze

- Radio Dienst

- Rufa Rundfunk-Agenturdienst

Gruppenloskorb:

20 Bewerber + 7 Restplätze aus der Untergruppe, 3 Plätze

- IHA (Ihlas Haber Ajansi, Türkei)

- dpa

- dpa English Services GmbH

Gruppe 2: Fremdsprachige Medien und deutschsprachige Medien mit Sitz im Ausland: 10 Plätze

Untergruppe „Auf Griechisch publizierende Medien“:

1 Bewerber, 1 gesetzter Platz

ERT (griechischer Rundfunksender – Hörfunk/Fernsehen)

Untergruppe „Auf Persisch publizierende Medien“

Kein Bewerber, 1 gesetzter Platz

Der Platz fiel dem allgemeinen Gruppenloskorb zu

Untergruppe „Auf Türkisch publizierende Medien“ 36 Bewerber, 4 Plätze

- Al Jazeera (Büro Istanbul)

- Sabah

- Hürriyet

- Evrensel (Tageszeitung)

Gruppenloskorb

55 Bewerber + restliche 32 aus der Untergruppe „Auf Türkisch publizierende Medien“, 4 Plätze zuzüglich ein Platz aus der Untergruppe „Auf Persisch publizierende Medien“

- Radio Lora München (polnischsprachige Redaktion)

- Svenska Dagbladet

- France 2 Berlin

- NOS

– Niederländischer Rundfunk

- Neue Züricher Zeitung

Gruppe 3: Auf Deutsch publizierende Medien mit Sitz im Inland: 35 Plätze

Untergruppe „Öffentlich-rechtliches Fernsehen“

5 Bewerber, 2 gesetzte Plätze

- ARD

- WDR

Untergruppe „Privatrechtliches Fernsehen“

17 Bewerber, 2 gesetzte Plätze

- Ebru TV

- Kabel 1

Untergruppe „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk“

3 Bewerber, 3 Plätze

- Deutschlandfunk

- BR

- SWR

Untergruppe „Privatrechtlicher Rundfunk“

14 Bewerber, 3 Plätze

- TOP FM

- Charivari

- Radio Lotte Weimar

Untergruppe „Werktäglich erscheinende Printmedien“

71 Bewerber, 8 Plätze

- BILD

- Allgäuer Zeitung

- Passauer Neue Presse

- Pforzheimer Zeitung

- Sächsische Zeitung

- Oberhessische Presse Marburg

- Stuttgarter Zeitung

- Lübecker Nachrichten

Untergruppe „Wöchentlich erscheinende Printmedien“

15 Bewerber, 4 Plätze

- Focus

- Stuttgarter Nachrichten – Sonntag aktuell

- Süddeutsches Magazin

- Der Spiegel

Gruppenloskorb

190 Bewerber (87 + Rest aus allen Untergruppen der Gruppe 3), 13 Plätze

- Tom Sundermann (freier Journalist)

- Freie Presse

- Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung

- Thüringer Tageszeitung „Freies Wort“

- Thüringische Landeszeitung (WAZ Mediengruppe)

- Viola Volland (freie Journalistin)

- RTL2

- Offenbach Post

- ZDF

- Hallo-muenchen.de

- Hendrik Puls (freier Journalist)

- Junge Welt

- Brigitte

(kas/dpa)