München. . Nach dem Wirbel um die Vergabe der Presseplätze im NSU-Prozess, hat das Oberlandesgericht München am Freitag ein neues Verfahren verkündet. Waren die Plätze vor dem jüngst verschobenen Prozess noch im “Windhundverfahren“ verteilt worden, soll nun das Los entscheiden.
Nun soll das Los entscheiden: Nach dem Hickhack um die Aufteilung der Presseplätze im Münchner NSU-Prozess gegen die Rechtsterroristin Beate Zschäpe, hat das dortige Oberlandesgericht am Freitag einen neuen Verteil-Modus bekannt gegeben.
Die Auswahl der Medienvertreter, die aus dem Gerichtssaal berichten dürfen, werde vor dem Prozess, dessen Start jüngst auf den 6. Mai verschoben wurde, ausgelost. Die Art der Vergabe zeigt, dass das Gericht sich diesmal keinen Faux Pas mehr leisten möchte.
Mit zwei Sätzen weist das Gericht am Freitag auf die nun erlassene Verfügung hin. Alle bisher ausgesprochen Reservierungen seien nichtig, teilte der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München mit. Für das neue Akkreditierungsverfahren würden Kontingente gebildet, wobei zwischen in- und ausländischen Medien unterschieden werde.
Presseplätze werden jetzt auf drei Gruppen aufgeteilt
Damit glaubt das Gericht dem besonderen öffentlichen Interesse, das der Prozess besonders in der Türkei und in Griechenland ausgelöst hat, gerecht zu werden; die meisten der Opfer der Terrorgruppe stammten aus der Türkei. Deren Medienvertreter waren beim ersten Akkreditierungsverfahren nicht zum Zuge gekommen, als das OLG die 50 reservierten Plätze für Presse, Fernsehen und Hörfunk im "Windhundverfahren" vergeben hatte - frei nach dem Motto: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das hatte einen enormen Wirbel ausgelöst und wurde schließlich, auf die Beschwerde einer türkischen Tageszeitung hin, vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
Anders als im ersten Anlauf werde das Gericht für türkische Medien nun vier Plätze reservieren. Ansonsten bleibe es bei der Zahl von insgesamt 50 Sitzplätzen, die für Medienvertreter im Gerichtssaal freigehalten werden sollen. Eine Verlagerung des Prozesses in einen größeren Saal, wie im Vorfeld von Beobachtern gefordert, dürfte damit vom Tisch sein. Auch von einer möglichen Videoübertragung der Verhandlung ist in der Verfügung des OLG nicht die Rede. Das war dem Gericht mit Blick auf mögliche Revisions-Gründe rechtlich zu heikel.
In einer sechsseitigen Verfügung nennt das Gericht am Freitag die Details der Vergabe, die in drei Gruppen unterteilt wird - von "wer zuerst kommt, mahlt zu erst" ist nun keine Rede mehr. Im Gegenteil: Für in- und ausländische Nachrichtenagenturen werden fünf Plätze eingeplant, davon zwei für deutsche Nachrichtenagenturen.
"Deutschsprachige Medien mit Sitz im Ausland und fremdsprachige Medien" erhalten zehn reservierte Plätze. Darunter sei ein Sitzplatz für Vertreter von "Griechisch publizierenden Medien", ein Platz "für auf Persisch publizierende Medien" und vier Plätze für auf Türkisch publizierende Medien reserviert.
Auslosung unter Aufsicht eines Notars
Das Gros der Plätze werde aus einer dritten Gruppe heraus verteilt, in der deutschsprachige Medien zusammengefasst werden: Insgesamt seien dort 35 Sitzplätze im Gerichtssaal zu verteilen. Dabei seien zwei Plätze für Reporter öffentlich-rechtlicher TV-Sender vorgesehen, zwei weitere für Vertreter privater TV-Sender, drei Plätze für Reporter öffentlich-rechtlicher Hörfunk-Sender und acht Plätze für Vertreter von Tageszeitungen. Für Vertreter von Zeitschriften und Magazinen sollen insgesamt vier Plätze im Gerichtssaal zur Verfügung stehen.
Bei den weiteren Bestimmung bleibt das Gericht hart: Berichterstatter dürfen während der Verhandlung weiterhin nicht den Saal verlassen - tun sie es, etwa um ihrer Redaktion einen Zwischenbericht zu geben, verlieren sie ihren Sitzplatz für den weiteren Verlauf des Verhandlungstages.
Wer die Lose zieht, teilte das Gericht am Freitag nicht mit. Bei der Ziehung werde eine Protokollkraft anwesend sein und ein Notar, der wiederum einen selbst bestimmten Zeugen als weiteren Beobachter mitbringt. Die Anmeldefristen beginnen sofort und enden am kommenden Dienstag, 23. April, 24 Uhr. (WE)