München. Nach wochenlangen Querelen und einer Verschiebung des Prozessbeginns sind die festen Presseplätze für das NSU-Verfahren neu vergeben worden. Eine Woche vor dem neuen Starttermin 6. Mai verloste das Münchner Oberlandesgericht (OLG) am Montag, welche Medien einen reservierten Sitzplatz im Gerichtssaal bekommen.
Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, hat das Losverfahren zur Vergabe der festen Presseplätze im NSU-Prozess als angemessen und gerecht bezeichnet. Es handle sich dabei um ein allgemein anerkanntes Verfahren, sagte Huber am Montag in München. Es sei eine gerechte Entscheidung getroffen worden. In den Lostöpfen befanden sich diesmal 324 Medien.
Die Auslosung war von einem Notar unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgenommen worden. Der frühere SPD-Spitzenpolitiker Hans-Jochen Vogel war als Zeuge benannt worden. Erlaubt ist diesmal auch eine Weitergabe einer Reservierung an andere Journalisten. Diesmal hatte das Gericht die 50 festen Plätze in drei verschiedene Kontingente aufgeteilt: für Nachrichtenagenturen (5 Plätze), ausländische Medien (10 Plätze) und inländische Medien (35 Plätze). Für türkische Medien waren vier Plätze reserviert. Zum Zug kamen unter anderem die beiden Zeitungen "Sabah" und "Hürriyet". Die WAZ Mediengruppe ist durch die Thüringer Landeszeitung beim NSU-Prozess vertreten.
Unter den 50 Medien, die laut OLG-Liste einen festen Sitzplatz haben, sind etwa die ARD, der Westdeutsche, der Bayerische und der Südwestrundfunk sowie das ZDF. "Focus" und "Spiegel" sind ebenfalls dabei, nicht aber die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung" - wohl aber das "Süddeutsche Magazin". Auch die Deutsche Presse-Agentur dpa steht auf der Liste. Diesmal können feste Presseplätze auch anderen akkreditierten Journalisten überlassen werden.
taz prüft Klage gegen Platzvergabe
"taz"-Chefredakteurin Ines Pohl schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter umgehend, man prüfe, ob man gegen die Platzvergabe klage, um eine Videoübertragung für Journalisten zu erwirken. Die "taz" hatte im ersten Anlauf einen Platz ergattert und ging nun leer aus.
Zugleich kritisierte Huber scharf die "Angriffe", denen das Gericht in den vergangenen Wochen ausgesetzt gewesen sei. Diejenigen, die bestimmte Ansichten in dem Streit zum Teil ungeprüft weitergegeben hätten, hätten die zentrale Aufgabe des Gerichts "nicht richtig verstanden", sagte Huber. Der Senat habe sich eigentlich auf die juristische Vorbereitung des Verfahrens konzentrieren wollen, habe sich dann aber auch um viele logistische Fragen kümmern müssen. (dpa)
Diese Medien haben einen Platz beim NSU-Prozess:
Gruppe 1: In- und ausländische Nachrichtenagenturen: 5 Plätze
Untergruppe „Agenturen, die Nachrichten auch in deutscher Sprache im Inland verbreiten":
9 Bewerber, 2 gesetzte Plätze
- Radio Dienst
- Rufa Rundfunk-Agenturdienst
Gruppenloskorb:
20 Bewerber + 7 Restplätze aus der Untergruppe, 3 Plätze
- IHA (Ihlas Haber Ajansi, Türkei)
- dpa
- dpa English Services GmbH
Gruppe 2: Fremdsprachige Medien und deutschsprachige Medien mit Sitz im Ausland: 10 Plätze
Untergruppe „Auf Griechisch publizierende Medien“:
1 Bewerber, 1 gesetzter Platz
- ERT (griechischer Rundfunksender – Hörfunk/Fernsehen)
Untergruppe „Auf Persisch publizierende Medien“
Kein Bewerber, 1 gesetzter Platz
- Der Platz fiel dem allgemeinen Gruppenloskorb zu
Untergruppe „Auf Türkisch publizierende Medien“ 36 Bewerber, 4 Plätze
- Al Jazeera (Büro Istanbul)
- Sabah
- Hürriyet
- Evrensel (Tageszeitung)
Gruppenloskorb:
55 Bewerber + restliche 32 aus der Untergruppe „Auf Türkisch publizierende Medien“, 4 Plätze zuzüglich ein Platz aus der Untergruppe „Auf Persisch publizierende Medien“
- Radio Lora München (polnischsprachige Redaktion)
- Svenska Dagbladet
- France 2 Berlin
- NOS
- Niederländischer Rundfunk
- Neue Züricher Zeitung
Gruppe 3: Auf Deutsch publizierende Medien mit Sitz im Inland: 35 Plätze
Untergruppe „Öffentlich-rechtliches Fernsehen“
5 Bewerber, 2 gesetzte Plätze
- ARD
- WDR
Untergruppe „Privatrechtliches Fernsehen“
17 Bewerber, 2 gesetzte Plätze
- Ebru TV
- Kabel 1
Untergruppe „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk“
3 Bewerber, 3 Plätze
- Deutschlandfunk
- BR
- SWR
Untergruppe „Privatrechtlicher Rundfunk“
14 Bewerber, 3 Plätze
- TOP FM
- Charivari
- Radio Lotte Weimar
Untergruppe „Werktäglich erscheinende Printmedien“
71 Bewerber, 8 Plätze
- BILD
- Allgäuer Zeitung
- Passauer Neue Presse
- Pforzheimer Zeitung
- Sächsische Zeitung
- Oberhessische Presse Marburg
- Stuttgarter Zeitung
- Lübecker Nachrichten
Untergruppe „Wöchentlich erscheinende Printmedien“
15 Bewerber, 4 Plätze
- Focus
- Stuttgarter Nachrichten – Sonntag aktuell
- Süddeutsches Magazin
- Der Spiegel
Gruppenloskorb:
190 Bewerber (87 + Rest aus allen Untergruppen der Gruppe 3), 13 Plätze
- Tom Sundermann (freier Journalist)
- Freie Presse
- Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung
- Thüringer Tageszeitung „Freies Wort“
- Thüringer Landeszeitung (WAZ Mediengruppe)
- Viola Volland (freie Journalistin)
- RTL2
- Offenbach Post
- ZDF
- Hallo-muenchen.de
- Hendrik Puls (freier Journalist)
- Junge Welt
- Brigitte