Essen. Bei der NRW-Landtagswahl 2012 hat jeder Bürger zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wird der Wahlkreis-Kandidat gewählt, mit der zweiten die Landesliste einer Partei. Wer per Briefwahl wählen möchte, muss sich rechtzeitig darum kümmern.
Wer am 13. Mai 2012 zur Landtagswahl in NRW geht, darf genau genommen zwei Mal wählen. Mit der Erststimme wählen Sie den Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis, mit der Zweitstimme beeinflussen Sie das Ergebnis der Partei.
Lesen Sie auf den folgenden Seiten, wie aus Stimmen Mandate werden. Wie die Wahl mit Erststimme und Zweitstimme funktioniert und was sie bei der Briefwahl beachten müssen.
NRW-Wahl 2012 - Die Erststimme
Auf der linken Seite des Wahlzettels stehen die Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis antreten. Die großen Parteien bieten in jedem Wahlkreis einen Direktkandidaten auf. Kleinere Parteien haben häufig nicht genügend Personal, um in allen Wahlkreisen vertreten zu sein.
Mit dieser Stimme entscheiden Sie direkt darüber, welcher Kandidat ein Mandat im Düsseldorfer Landtag erhält. Denn bei der Erststimme findet keinerlei Verrechnung statt. Der Kandidat, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, der hat sein Mandat sicher. Der Zweitplatzierte geht komplett leer aus. Wer noch weniger Stimmen bekommt, natürlich auch. Dieses System heißt relative Mehrheitswahl, im Englischen heißt es: The winner takes it all, der Gewinner bekommt alles.
Im Normalfall machen die Kandidaten der beiden "großen Parteien" CDU und SPD die Vergabe der Direktmandate unter sich aus. Wer also dem Kandidaten einer anderen Partei seine Erststimme geben möchte, sollte sicher sein, dass dieser auch eine reelle Chance hat, den Wahlkreis zu gewinnen, sonst ist die Stimme verschenkt. Seit 1954 haben nur Kandidaten von SPD oder CDU Direktmandate in NRW gewonnen.
Insgesamt werden 128 Abgeordnete durch die Direktwahl in den Wahlkreisen gewählt. Das sind ungefähr 70 Prozent aller Mandate. Die Verteilung der restlichen Mandate wird über die Zweitstimme geregelt.
NRW-Wahl 2012 - Die Zweitstimme
Die Zweitstimme wird auf der rechten Seite des Wahlzettels abgegeben. Mit ihr entscheiden die Wähler darüber, mit wie vielen Mandaten die Parteien in den Landtag einziehen. Anders als der Name vermuten lässt, ist die Zweitstimme also wichtiger als die Erststimme.
Mit der Zweitstimme kann eine der 17 Landeslisten, also eine Partei, gewählt werden. Welche Parteien zur Landtagswahl 2012 eine Landesliste aufgestellt haben, steht hier. Auf den Landeslisten, haben die Partei bereits vor der Wahl die Politiker nominiert, die sie ins Parlament schicken möchte.
Die für eine Partei abgegebenen Zweitstimmen werden landesweit zusammengezählt und ins Verhältnis zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen gesetzt. So berechnet sich, wie viele Sitze einer Partei im Parlament zustehen. Hat eine Partei also 17 Prozent der Zweitstimmen bekommen, soll sie auch 17 Prozent der Mandate bekommen.
Was sind Überhangmandate?
Dabei müssen aber die Ergebnisse der Erststimmen-Wahl berücksichtigt werden. Gewinnt also eine Partei beispielsweise 50 Prozent aller Direktmandate (Erststimme), aber bekommt bei der Auswertung der Zweitstimmen nur 30 Prozent, rücken über die Landesliste keine Politiker mehr nach. Man spricht von "Überhangmandaten". Die so gewählten Direktkandidaten hängen, wenn man so will, über dem von der Partei erreichten Stimmenlevel.
Damit durch diese Überhangmandate das Stimmverhältnis nicht verzerrt wird, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate nach einem bestimmten Schlüssel.
Wenn der Anteil, der der Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, größer ist als der Anteil der direkt erworbenen Mandate, greift die Landesliste. Dann rücken die vordersten Kandidaten der Landesliste nach, bis das Soll erfüllt ist.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wer am Sonntag, 13. Mai, keine Zeit hat, zu seinem Wahllokal zu laufen, oder schlicht im Bett bleiben möchte, der kann, nachdem er seine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, Briefwahl beantragen. Dazu muss sich der Briefwahl-willige Bürger an seine Gemeindebehörde wenden - entweder per Brief oder per E-Mail.
Dann werden ihm die Briefwahlunterlagen zugeschickt. In diesen Unterlagen ist ausführlich erklärt, wie der Wahlzettel ausgefüllt werden muss und an welche Adresse die Unterlagen zurückgeschickt werden müssen. Wer innerhalb von Deutschland an der Briefwahl teilnimmt, muss den Brief nicht frankieren.
Die Briefwahl muss spätestens am Freitag, 11. Mai 2012, um 15 Uhr beantragt werden. Danach ist eine Briefwahl nur noch für Menschen möglich, die so krank sind, dass sie nicht wählen gehen können.
Weitere Informationen zum Thema Briefwahl gibt es auf der Website der Landeswahlleiterin.