Witten. . Es war einer der spektakulärsten Mordfälle in Witten. 14 Jahre nach dem Satanistenmord in der Breite Straße dürfte nach Manuela R., die längst auf freiem Fuß ist, nun auch ihr Ex-Mann Daniel vorzeitig entlassen werden. Davon ist nach einer Anhörung vor Gericht jedenfalls dessen Anwalt überzeugt.
„Ich gehe davon aus, dass er seinen Geburtstag am 26. August in Freiheit erlebt.“ Nach der Anhörung beim Landgericht Mönchengladbach am Donnerstag ist der Anwalt des Satanistenmörders Daniel R. überzeugt, dass der 38-Jährige nach gut 13 Jahren vorzeitig auf Bewährung entlassen wird. Der Staatsanwalt ist dagegen - er hält R. immer noch für gefährlich.
Schon einmal, Anfang 2013, als der gebürtige Hertener noch im Gefängnis in Rheinbach bei Bonn saß, hatte sich Verteidiger Hans Reinhardt vergeblich um die vorzeitige Entlassung seines Mandanten bemüht, der 2001 mit seiner damaligen Frau Manuela einen Arbeitskollegen auf bestialische Weise in Witten getötet hatte - im Namen des Teufels, wie er damals glaubte.
66 Messerstiche und Hammerschläge
Das Ehepaar ermordete einen 33-Jährigen Dattelner mit 66 Messerstichen und Hammerschlägen. Mit Blut schrieben die beiden nach der Tat an das Fenster ihrer Wohnung in der Breite Straße: „When Satan lives - wenn Satan lebt.“ Vor Gericht galten beide als vermindert schuldfähig, er bekam 15, sie 13 Jahre. Ihm wurde eine gestörte, narzisstische Persönlichkeit attestiert. Beide kamen für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Doch er lehnte Therapien ab und ging ins Gefängnis, blieb lange uneinsichtig, gab seiner Ex-Frau die Schuld.
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Seit 15 Monaten ist R. nun wieder in der Forensik untergebracht, in der Psychiatrie in Viersen. Dort habe er fast an jedem zweiten Tag ein Therapiegespräch geführt, gelte als austherapiert, sagt R.s Anwalt. Anders als bei der Anhörung vor über einem Jahr vor dem Landgericht Bonn habe sich R. diesmal zu seiner Tat bekannt und von ihr distanziert.
Gutachter: Vom Täter geht keine Gefahr mehr aus
Einer der führenden Gutachter Deutschlands habe sich klar für seine Entlassung ausgesprochen. Es gehe keine Gefahr mehr von ihm aus. Dass er nur schauspielere, sei ausgeschlosssen, gibt der Anwalt den Sachverständigen wieder. Der habe erklärt, R. müsse „zwingend“ freikommen. Seine Tat, sage der 38-jährige selbst, sei das Ergebnis einer „pervertierten Verblendung“ gewesen.
Gegen die Freilassung spricht sich nach wie vor der Bochumer Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann aus. Die Unterbringung in der Psychiatrie habe noch nicht zu dem Ziel geführt, „dass er Zukunft gewaltfrei leben wird“. Der Anwalt ist trotzdem sicher, dass R. freikommt. Ihn erwarte draußen ein „positiver Empfangsraum“, mit einer Wohnung und einer neuen Lebensgefährtin. R. hat sich inzwischen auch einen neuen Namen zugelegt. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird in den nächsten Wochen gerechnet.