Witten. . Vor elf Jahren hat Daniel R. zusammen mit seiner damaligen Frau einen 33-jährigen Arbeitskollegen mit 66 Messerstichen und Hammerschlägen brutal umgebracht. R. hat jetzt seine vorzeitige Entlassung beantragt.
Mit einem Ergebnis wird im Dezember gerechnet. Seine damalige Komplizin, Ex-Frau Manuela, ist bereits seit längerem auf freiem Fuß. Es war der 6. Juli 2001, als das Paar einen 33-jährigen Arbeitskollegen Daniel R. mit 66 Messerstichen und Hammerschlägen brutal umbrachte. Der Teufel hatte ihnen angeblich diesen Ritualmord befohlen. Beide waren dem Teufelskult verfallen. An das Fenster ihrer Wohnung in der Breite Straße schrieben sie mit Blut: „When Satan lives“ - wenn Satan lebt.“
Unvergessen sind die Bilder, die vor Gericht entstanden: „Satansbraut“ titelte die Boulevardpresse. Er, damals 26 Jahre lachte und streckte die Zunge heraus, beide machten das Teufelszeichen. Die damals 23-jährige Manuela R. wurde zu 13, Ehemann Daniel zu 15 Jahren verurteilt. Weil sie wegen einer Persönlichkeitsstörung als vermindert schuldfähig galten, entgingen sie lebenslangen Strafen.
Daniel R. gilt als unauffällig
Nun hat Daniel R. deutlich mehr als zwei Drittel verbüßt und seine vorzeitige Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt in Rheinbach beantragt. Er gilt als unauffällig, wurde vor einiger Zeit von der Bochumer Krümmede in das Gefängnis bei Bonn verlegt. Während es die Strafvollstreckungskammer in Bochum ablehnte, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen, sieht sein Anwalt nun bessere Chancen vor dem Landgericht in Bonn, wo man seinem Mandanten „vorurteilsfrei“ begegne.
Auch interessant
In Bochum, erklärt Verteidiger Hans Reinhardt, sei noch das alte Gutachten „Maß aller Dinge“ gewesen. Es bescheinigte Daniel R. eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Eine neuerliche Begutachtung sei abgelehnt worden. Fakt ist aber auch, dass R. vorher Therapien abgebrochen hatte - laut Anwalt, „weil er keine braucht“. Deshalb saß er - anders als seine Ex-Frau - seit 2004 nicht in der Psychiatrie, sondern im Gefängnis.
"Mehr als reif für die Entlassung"
Der Anwalt hält R., der noch vier Jahre Haft offen hat und danach laut Urteil noch psychiatrisch behandelt werden könnte, „mehr als reif“ für die Entlassung. Der heute 36-Jährige, der mit „Satanismus nix mehr am Hut hat“ und acht Jahre in Bochum die Gefangenenbibliothek leitete, dürfe nicht anders als andere behandelt werden, so Reinhardt. Er erinnert an den Grundsatz der Resozialisierung, der eine vorzeitige Entlassung vorsehe, wenn Erstverbüßer mehr als zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen haben und eine günstige Sozialprognose bescheinigt bekommen.
Dass R., der zum zweiten Mal heiraten will, schon Weihnachten frei sein könnte, wie eine Boulevardzeitung schrieb, hält ein Sprecher des Landgerichts Bonn für „äußerst unwahrscheinlich“. Alles dürfte von dem Gutachten abhängen: Ist R. krank oder nicht?