Witten. Wird der satanistische Mörder aus Witten vorzeitig aus der Haft entlassen? Von Daniel Ruda gehe keine Gefahr mehr aus, versichert sein Anwalt und stützt sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten. Der 37-Jährige hatte 2001 einen 33-jährigen Bekannten mit 66 Messerstichen und Hammerschlägen ermordet.
Satanistenmörder Daniel Ruda (37) könnte schon bald ein freier Mann sein. Nach einem neuen psychiatrisches Gutachten spräche nichts gegen seine vorzeitige Entlassung aus der Haft.
Unvergessen ist die Bluttat vom 6. Juli 2001: Der damals 25-jährige Ruda und seine 22-jährige, heutige Ex-Frau Manuela töteten auf bestialische Weise einen Arbeitskollegen Rudas, den Dattelner Frank H. (33), der mit dem Automobilkaufmann in einem Teilehandel in Datteln arbeitete. Bei dem Ritualmord, den ihnen Satan befohlen habe, brachte das dem Teufelskult verfallene Paar den arglosen Bekannten mit 66 Messerstichen und Hammerschlägen um. Mit Blut schrieben sie danach an das Fenster ihrer Wohnung in der Breite Straße: „When Satan lives“ - wenn Satan lebt.
„When Satan lives“
Spektakulär war der Prozess vor dem Bochumer Landgericht. Sie trug das Schwarz der Satanisten, beide machten das Teufelszeichen. Vermindert schuldfähig, lautete damals das Urteil. Mord ja, aber nicht lebenslänglich: Er bekam 15, sie 13 Jahre. Manuela Ruda kam in die Psychiatrie nach Eickelborn, er nach Düren. Sie ließ sich therapieren, er verweigerte die Behandlung: Denn er sei normal - obwohl ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt worden war. Narzissmus bedeutet übersteigerte Selbstliebe. Seine Steuerungsfähigkeit galt als eingeschränkt.
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Der Therapie-Verweigerer landete in Bochums Krümmede, wo er zehn Jahre absaß, ein Buch schrieb („Fehlercode 2011“) und lange die Knastbücherei leitete. Nachdem er zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hatte, beantragte sein Anwalt wie in solchen Fällen üblich die vorzeitige Entlassung - vergeblich. Das Gericht habe sich damals fälschlicherweise auf das elf Jahre alte psychiatrische Gutachten gestützt, sagt sein Verteidiger Hans Reinhardt.
Schließlich sollten sich die vermehrten Gefangenenausbrüche in der Bochumer Justizvollzugsanstalt für Ruda als Glücksfall erweisen. Langzeittäter wurden verlegt, Ruda sitzt inzwischen in der JVA Rheinbach bei Bonn ein. Im November unternahm der Anwalt einen neuen Anlauf. Diesmal wurde ein aktuelles Gutachten durch den Chefarzt einer Bonner Klinik erstellt, das zu dem Schluss kommt: Die psychiatrische Beurteilung stehe einer vorzeitigen Entlassung nicht entgegen.
„Latent narzisstisch“
Der Sachverständige, ein laut Anwalt sehr erfahrener Forensiker, habe seinen Mandanten mehrere Tage durch die Mangel gedreht. Er sei zu der Auffassung gelangt, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgehe. Ruda sei zwar noch „latent narzisstisch“, aber dabei handele es sich nicht um eine Krankheit. „Sonst müsste man ja auch jeden Schauspieler oder Rockstar einsperren“, sagt der Verteidiger. Zu der Tat bekennt sich der Hertener allerdings bis heute nicht. Hauptschuldige war für ihn stets seine damalige Frau.
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn werde in der nächsten oder übernächsten Woche entscheiden, sagt Sprecher Philipp Prietze. Derzeit sei der Vorsitzende erkrankt. Inhaltlich will sich Prietze zum Gutachten nicht äußern, zumal er es nicht kenne. Sollte das Gericht Ruda - er hätte noch über drei Jahre abzusitzen - vorzeitig auf Bewährung entlassen wollen, könnte dies nur noch die beim damaligen Prozess zuständige Staatsanwalt Bochum per Beschwerde verhindern. Dann käme der Fall vor das Oberlandesgericht in Köln.