Witten. . Auf bestialische Weise hatte Daniel R. im Juli 2001 gemeinsam mit seiner Ex-Frau Manuela in Witten einen Mann getötet. Die Tat ging als „Satanistenmord“ in die Stadtgeschichte ein. Nun, nach zwölf Jahren Haft, steht die Freilassung des heute 38-Jährigen kurz bevor.
Ein Sachverständiger stellte fest, dass von Daniel R. keine Gefahr mehr ausgehe. „Eine Entlassung ist eindeutig zu befürworten“, heißt es in dem Gutachten über den Mann, der mit seiner damaligen Ehefrau den Arbeitskollegen Frank H. mit 66 Messerstichen und Hammerschlägen ermordete – Satan habe ihnen die Tat befohlen. „When Satan lives“, wenn Satan lebt, schrieben sie mit Blut an die Fenster ihrer Wohnung in der Breite Straße.
Therapie in Viersener Klinik
Sie flüchteten nach Thüringen, wurden aber gefasst. Im Januar 2002 stand der Automobilkaufmann mit Manuela R. vor dem Landgericht Bochum. Der Prozess sorgte europaweit für Aufsehen. Beide wurden für schuldunfähig erklärt. Manuela R. erhielt 13, Daniel 15 Jahre. Sie mussten in die Psychiatrie.
Daniel R. ging unter die Autoren
Vorzeitige Entlassung hieße für Daniel R., dass die Restzeit der Haft auf Bewährung ausgesetzt wird. In diesem Fall dürfte er einen Bewährungshelfer bekommen.
Daniel R. ist laut seinem Anwalt ein „lockerer und aufgeschlossenen“ Typ. Er leitete lange die Gefängnisbücherei, las über 150 Bücher und schrieb selbst eines – „Fehlercode 2011“.
Über 100 Gesprächssitzungen und Verhaltenstherapien mit Psychiatern und Psychologen hatte der 38-Jährige in der LVR-Klinik Viersen für das aktuelle Gutachten abgehalten. Monatelang war R. unter Beobachtung. Tag und Nacht. Mittlerweile habe er sich zu dem „abscheulichen Verbrechen“ bekannt, sagt sein Anwalt Hans Reinhardt. „Er ist geläutert.“
Wenn die zuständige Staatsanwaltschaft Bochum eine Stellungnahme zum Gutachten abgegeben hat, ist die Strafvollstreckungskammer Mönchengladbach am Zug: Sie entscheidet, ob der Mörder vorzeitig freikommt. Schon im August könnte es soweit sein. Die Wahrscheinlichkeit? „100 Prozent“, sagt Reinhardt.
Strafvollstreckungskammer Bonn war Entlassung zu heiß
Dass sich der Jurist sicher ist, liegt auch daran, dass es nicht das erste Gutachten ist, das zu einem positiven Ergebnis für Daniel R. kommt. Schon Anfang 2013 stellte ein Forensiker seine Ungefährlichkeit fest. Der damals zuständigen Strafvollstreckungskammer Bonn war eine Entlassung auf Grundlage nur eines Gutachtens aber zu heiß. Deshalb wurde ein zweites eingeholt. Dass R. freikommt, wäre für Hans Reinhardt nur konsequent. „Er hat mehr als die Durchschnittsstrafe verbüßt. Er ist zu behandeln, wie jeder andere Straftäter auch.“
Der Mörder hat einen anderen Namen angenommen, hat eine neue Freundin und ist der Kirche beigetreten. Er wolle ein neues Leben beginnen, so Reinhardt. Nicht in Witten. In einem anderen Bundesland.